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Pauschalierung

Auch der Bundesrat stimmt geänderten Umsatzsteuerregeln in der Landwirtschaft zu

Jetzt ist es endgültig beschlossen: Der Bundesrat hat als letzte Instanz am Freitag zur neuen Umsatzsteuerpauschalierung zugestimmt. Damit sinkt zum neuen Jahr der Pauschalierungssatz auf 9,5 %.

Lesezeit: 2 Minuten

Nachdem Mitte November eine Mehrheit im Deutschen Bundestag aus SPD, Grünen und FDP den neuen Regeln bei der Umsatzsteuerpauschalierung zugestimmt hatte, bewilligte am heutigen Freitag auch der Bundesrat den Beschluss. Die Änderungen in der Besteuerung kleinerer land- und forstwirtschaftlicher Betriebe wird ab dem 1. Januar 2022 gelten.

Durchschnittssatz sinkt, Steuerlast steigt

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Der Umsatzsteuer-Durchschnittssatz für die vereinfachte Besteuerung pauschalierender land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sinkt damit ab dem Jahr 2022 von 10,7 auf 9,5 %. Nach Schätzungen der Bundesregierung kommt es dadurch zu Mehrbelastungen von 80 Mio. € im Jahr 2022 und 95 Mio. € ab 2023.

Betriebe mit bis zu 600.000 € Jahresumsatz betroffen

Steuersätze der von den Betrieben für Lieferungen in Rechnung gestellten Umsatzsteuer werden nach Durchschnittssätzen pauschal festgelegt. In gleicher Höhe wird pauschal anzuerkennende Vorsteuer angerechnet, sodass in der Summe keine Zahllast gegenüber dem Finanzamt entsteht. Diese Möglichkeit der Pauschalierung können alle Betriebe bis zu einem Jahresumsatz von 600.000 Euro nutzen. Das Jahressteuergesetz 2020 regelt, dass die Höhe der Vorsteuerbelastung der pauschalierenden Landwirte jährlich anhand aktueller statistischer Daten überprüft werden muss - sie ist ein wichtiges Kriterium für die Festlegung der Durchschnittssätze.

Alles Wichtige rund um die Senkung des Pauschalierungssatzes lesen Sie auf unserer Themenseite: Pauschalierung Landwirtschaft

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