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Umsatzsteuer: Bundestag beschließt Mehrbelastung für die Landwirtschaft

Der Bundestag hat der Senkung des Pauschalierungssatzes bei der Umsatzsteuer von 10,7 % auf 9,5 % zugestimmt. Die CDU/CSU hat als neue Oppositionspartei mit AfD & Linken dagegen votiert.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Abstimmung über die Umsatzsteuerpauschalierung in der Land- und Forstwirtschaft zeigte am Donnerstag die neuen Mehrheitsverhältnisse im Bundestag. Dem von der noch geschäftsführenden Bundesregierung von CDU/CSU und SPD eingebrachten Gesetzesvorschlag stimmte nur das voraussichtlich künftige Regierungsbündnis von SPD, FDP, Grüne zu. Die CDU/CSU entschied sich gemeinsam mit AfD und Linke dagegen zu stimmen.

Umsatzsteuersatz sinkt von 10,7 auf 9,5%

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Damit sinkt der Umsatzsteuer-Durchschnittssatz für sogenannte pauschalierende Landwirte ab dem 1.1.2022 von 10,7 auf 9,5 %. Die Möglichkeit der Pauschalierung können alle Betriebe bis zu einem Jahresumsatz von 600.000 € nutzen (Nettoumsatz).

Die Änderung bei der Vorsteuerbelastung der pauschalierenden Landwirte kann nach den Schätzungen der bisherigen Bundesregierung zu steuerlichen Mehrbelastungen im kommenden Jahr von 80 Mio. € und ab 2023 von 95 Mio. € pro Jahr führen. Bis zum Jahr 2025 soll sich die steuerliche Mehrbelastung für pauschalierende Landwirte auf 365 Mio. € summieren.

Druck nach jahrelangem EU-Verfahren hoch

Die Pauschalierung in der Landwirtschaft ist seit Jahren Teil von Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission. Diese hatte Deutschland mehrfach zu Änderungen aufgefordert und ein Vertragsverletzungsverfahren sowie ein Beihilferechtverfahren gegen Deutschland mit der Androhung von Strafen angestrengt. Als letzte Frist hatte die EU-Kommission nun den 31.12.21 gesetzt. Ohne eine Änderung könnte die EU zudem deutsche Landwirte dazu zwingen, rückwirkend für zehn Jahre einen Teil der Umsatzsteuer zurückzahlen.

Ampel-Parteien stimmen für Groko-Gesetz

Bei der Aussprache im Bundestag am Donnerstag schlossen sich bereits die Reihen der neuen Ampel-Regierung. Die Vertreter von SPD, Grünen und FDP sagten, sie müssten ein Gesetz umsetzen, dass von der CDU/CSU jahrelang verschleppt worden sei. „Die Anpassungen lassen sich nicht mehr vermeiden, wenn wir noch weiter verzögern, dann würden wir auch alle anderen Pauschalierungen noch verlieren“, sagte Ophelia Nick von den Grünen in ihrer ersten Bundestagsrede. Ihr sei „schleierhaft“, warum Anpassungen bei der Pauschalierung nicht schon 2019, 2020 oder im Sommer 2021 vor der Bundestagswahl vorgelegt wurden, sagte die SPD-Abgeordnete Susanne Mittag. Für die FDP verwies der Abgeordnete Till Mansmann auf den Handlungsdruck: „Wenn wir die Pauschalierung erhalten wollen, müssen wir noch in diesem Jahr, heute, das Gesetz verabschieden“, sagte er.

CDU/CSU stimmt mit AfD und Linken dagegen

Der CDU-Abgeordnete Sebastian Brehm beklagte in seiner Rede im Bundestag den „realen Einkommensverlust“ für die kleinen und mittleren Betriebe und warf SPD, FDP und Grünen vor, die zugesagte Unterstützung der Landwirtschaft aus ihren Wahlprogrammen zu missachten. Artur Auernhammer von der CSU sprach davon, dass mit der Änderung ein Mehr an Bürokratie auf die kleinen und mittleren Betriebe zu komme. Zudem gebe es aus seiner Sicht keine „Nachvollziehbarkeit bei der Berechnung“ des neuen Umsatzsteuersatzes. Außerdem kritisierte Auernhammer, dass der Stichtag zur Umsetzung mit dem 1.1.22 nicht dem üblichen Wirtschaftsjahr für Land- und Forstwirte vom 1.7. bis 30.6. entspricht.

Die AfD und die Linken forderten in zwei verschiedenen eigenen Anträgen, die Absenkung des Durchschnittssatzes auf den 1. Juli 2022 zu verschieben. Beide Anträge wurden abgelehnt.

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