Aktuell führt die QS Qualität und Sicherheit GmbH über 300 unangekündigte Stichprobenaudits bei Systempartnern im In- und Ausland durch. Die Auswahl der zu kontrollierenden Unternehmen erfolgt nach dem Zufallsprinzip. Jeder QS-Systempartner muss also damit rechnen, zusätzlich unangekündigt auditiert zu werden, teilt die Gesellschaft mit.
Dadurch werde geprüft, ob die Anforderungen an die Prozess- und Herkunftssicherung auch zwischen den regulären Systemaudits stetig eingehalten werden. Bei Unregelmäßigkeiten drohen Abmahnungen, Sanktionen und Sperren bis hin zum Ausschluss aus dem QS-System.
Verbindliche Prozessanforderungen und mehr als 40.000 unabhängige Kontrollen pro Jahr würden so für Transparenz im QS-System sorgen, heißt es weiter. Aktuell führen Auditoren der Zertifizierungsstellen im Auftrag und auf Rechnung von QS zusätzliche Stichprobenaudits durch.
Bei der Auswahl der Betriebe spiele es keine Rolle, aus welcher Stufe der Wertschöpfungskette der Betrieb stammt oder in welchem Land er liegt. Jeder QS-Systempartner müsse täglich mit einer Kontrolle rechnen, so QS.
Konsequente Kontrollmaßnahmen
Auditergebnisse würde der Auditor vor Ort gemeinsam mit dem jeweiligen Systempartner erörtern, erklärt das Unternehmen weiter. Auffälligkeiten im Prozessablauf würden erfasst und Korrekturmaßnahmen vereinbart. Deren Umsetzung werde zeitnah kontrolliert.
Bei groben Verstößen gegen die QS-Anforderungen erfolgt eine sogenannte K.O.-Bewertung. In der Konsequenz kann etwa ein Tierhalter umgehend seine Lieferberechtigung in das QS-System verlieren. Eine K.O.-Bewertung, also ein Nichtbestehen eines Audits aufgrund gravierender Mängel, führt zu einem Sanktionsverfahren.