Für nicht berechtigt hält Staatssekretär Peter Bleser die Kritik an der Brüsseler Entscheidung, den vorläufigen Rückstandshöchstgehalt für das Desinfektionsmittel Didecyldimethylammoniumchlorid (DDAC) in pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen auf 0,5 mg/kg festzulegen.
Ein solcher Wert sei für alle Verbrauchergruppen als gesundheitlich unbedenklich anzusehen, so Bleser. Dieser Wert leite sich ab aus einer Analyse des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zu DDAC-Rückständen. Darin sei sowohl für die lebenslange akzeptable tägliche Aufnahmemenge (ADI) als auch für die akute Referenzdosis ein Wert von 0,1 mg/kg Köpergewicht festgelegt worden. In die Analyse seien alle Studien einbezogen worden, die in den Bewertungsberichten der Niederlande zur Festsetzung von Rückstandshöchstgehalten für DDAC sowie in dem Bewertungsbericht der amerikanischen Umweltbehörde (EPA) beschrieben worden seien. (AgE)
Hintergründe:
EU hebt Grenzwert für DDAC an (16.7.2012)
Achtung: Pflanzenstärkungsmittel Vi-Care und Wuxal verboten! (3.7.2012)
Vorsicht bei bestimmten Spülmitteln für die Melktechnik! (25.7.2012)