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Brandenburg gibt Geld für mobile Hühnerställe und Schlachteinheiten

Das Institut für Fortpflanzung landw. Nutztiere Schönow erhält für den Aufbau einer mobilen Hühnerhaltung mit Zweinutzungsrassen sowie die Schaffung von mobilen Schlachteinheiten Fördergelder.

Lesezeit: 2 Minuten

Mit rund 2 Mio. € aus dem Zukunftsinvestitionsfonds des Landes Brandenburg (ZifoG) fördert das dortige Agrar-Umweltministerium den Aufbau von mobiler Hühnerhaltung mit Zweinutzungsrassen sowie die Schaffung von mobilen Schlachteinheiten für Geflügel, Rinder und Schweine am Institut für Fortpflanzung landwirtschaftlicher Nutztiere Schönow (IfN). Agrarstaatssekretärin Anja Boudon hat nun den Zuwendungsbescheid übergeben.

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  1. Mit mobilen Schlachteinheiten können Tierhaltungsbetriebe ihre Tiere vor Ort schlachten lassen. Damit werden lange Transportwege vermieden und der Tierwohlgedanke durchgängig im Lebenszyklus verankert. In Brandenburg generell und in der Region um Schönow, einem Ortsteil von Bernau bei Berlin, besteht Bedarf an solchen dezentralen Schlachtmöglichkeiten.



  2. Mobile Hühnerställe senken aufgrund der regelmäßigen Flächenwechsel die Belastung der Weideflächen deutlich. Zugleich wird so der Humusaufbau sowie die Artenvielfalt auf den Flächen verbessert. Mit der Novellierung der Landesbauordnung 2020 können bereits mobile Ställe bis 500 Kubikmeter für die Öko- beziehungsweise Freilandhaltung von Hühnern, Hähnen und Puten ohne Baugenehmigungen errichtet werden.



  3. Der Fokus auf Zweinutzungsrassen, also Hühnerrassen, die sowohl für das Eierlegen als auch zur Fleischgewinnung gehalten werden können, dient dem Tierwohl: Männliche Hühner werden so nicht direkt nach dem Schlüpfen getötet, sondern aufgezogen.

Agrarstaatssekretärin Anja Boudon hält die mobile Schlachtung für sehr wichtig, weil dabei Tierwohl, regionale Erzeugung und Wertschöpfung berücksichtigt sind. Mit der dezentralen mobilen Hofschlachtung würden Fahrtwege reduziert und die Auswirkungen durch Transportstress auf die Tiere vermieden. Das habe auch positive Auswirkungen auf die Fleischqualität.

Die Förderung von Zweitnutzungsrassen verhindere wiederum unnötiges Töten von Küken. Und mobile Stallhaltungssyteme für Geflügel würden Chancen für mehr Tierwohl, Nachhaltigkeit, Vermarktung und die gesellschaftliche Akzeptanz bieten. Der Projektzeitraum läuft von 2022 bis 2024 und wird mit 1.953.500 € aus dem Zukunftsinvestitionsfonds des Landes Brandenburg gefördert.

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