In seiner letzten Plenarsitzung vor den Europawahlen im Juni hat das Europaparlament am Mittwochnachmittag dafür gestimmt, Auflagen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu lockern. Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, eine Reihe der sogenannten GLÖZ-Standards anzupassen.
Das Europaparlament stimmte dem Plan zu, die Pflichtbrache von 4 % des Ackerlandes im Rahmen der GAP bis zum Ende der laufenden Förderperiode 2027 auszusetzen.
Breite Mehrheit dafür
Eine Mehrheit von 425 Abgeordneten stimmte für die GAP-Lockerungen. 130 Stimmten dagegen, 33 enthielten sich.
Kleine GAP-Reform
Der Vorschlag zur Stilllegung ist Teil eines Paketes, mit dem die Kommission weitere GAP-Regeln ändern bzw. abschwächen will. Vor allem bei den GLÖZ-Standards (Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand von Flächen) setzt die Kommission den Rotstift an. Und die Parlamentarier folgen ihr bei der Mini-GAP-Reform.
Das wollen Kommission und Parlament
Durch die neuen GAP-Regeln sollen die Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bekommen. Sie könnten z. B. viel einfacher Ausnahmen für Landwirte erlassen. Konkret wollen EU-Kommission und Parlament folgende GLÖZ-Standards ändern:
GLÖZ 1 (Dauergrünland): Betriebe, die z.B. aus der Tierhaltung aussteigen, sollen künftig einfacher Dauergrünland zu Acker umwandeln können. In Deutschland dürfte die Regelung aufgrund des Umweltrechtes kaum zum Tragen kommen.
GLÖZ 7 (Fruchtwechsel): Die EU-Kommission will den Mitgliedstaaten ermöglichen, den Fruchtwechsel unter GLÖZ 7 weniger streng auszulegen. Landwirte sollen demnach statt eines echten und schlaggenauen Fruchtwechsels mit einer Anbaudiversifizierung GLÖZ 7 erfüllen können.
GLÖZ 8 (4 %-Stilllegung): Die verpflichtende Stilllegung von 4 % des Ackerlandes eines Betriebs will die EU-Kommission abschaffen. Stattdessen sollen sich die Mitgliedstaaten dazu verpflichten, eine Öko-Regelung zu entwerfen, die Landwirte zusätzlich zur Basisprämie entlohnt, wenn Sie Flächen stilllegen oder Landschaftselemente anlegen. In Deutschland gibt es so eine Öko-Regelung bereits.
Mehr und schnellere Ausnahmen
Für die GLÖZ-Standards 5, 6, 7 und 9 (Erosionsschutz, Mindestbodenbedeckung, Fruchtwechsel, sensibles Dauergrünland) will Brüssel den Mitgliedstaaten deutlich kurzfristigere Ausnahmen ermöglichen - beispielsweise durch Extremwetter oder für bestimmte Kulturen oder Bodentypen.
Kleine Betriebe, keine Kontrollen
Landwirte mit weniger als 10 ha Betriebsfläche will die EU-Kommission komplett von Kontrollen der GAP-Auflagen, der sogenannten Konditionalität, befreien. Laut EU-Kommission sind das immerhin 65 % der Subventionsempfänger.
Mitgliedstaaten am Zug
Nun müssen die EU-Mitgliedstaaten den GAP-Änderungen zustimmen. Im Vorhinein signalisierten diese, dass sie ebenfalls zustimmen werden, sollte das Parlament seinen Segen geben.
Am Montag stehen die GAP-Änderungen auf der Tagesordnung der EU-Agrarminister. Nicken auch die die GAP-Änderungen ohne Einwände ab, treten die diese noch vor dem Sommer in Kraft.
GLÖZ 8-Ausnahme für dieses Jahr schon beschlossen
Allerdings geht es in dem Vorgang um langfristige Änderungen der GAP bis 2027. Die Ausnahme der GLÖZ 8-Pflichtbrache für das Erntejahr 2024 ist bereits beschlossen.
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