Bund und Länder sind gegen ein Greening in der Zweiten Säule. In einem aktuellen Papier zur Agrarreform heißt es, ein Greening sei über die Erste Säule mit weit weniger Bürokratie umsetzbar als über die Zweite Säule mit ihrem gesamten Spektrum an Agrarumweltmaßnahmen. Auch im Hinblick auf eine erforderliche Sanktionierung bei Verstößen sowie die Sichtbarkeit des Greenings als Voraussetzung für eine bessere gesellschaftliche Akzeptanz favorisieren Bund und Länder eine Einordnung in der Ersten Säule.
Die Fachleute befürworten ein für alle Landwirte verbindliches Spektrum von jährlichen Maßnahmen. Genannt werden ein Verbot des Dauergrünlandumbruchs, eine ökologische Flächenstilllegung auf Ackerland sowie jährliche Fruchtfolgevorgaben. Diese Maßnahmen hätten positive ökologische Wirkungen und verursachten allenfalls geringe zusätzliche Bürokratie für Landwirte und Verwaltungen.
Ausdrücklich bekräftigen die Experten die ablehnende Haltung gegenüber der Einführung einer Kappungsgrenze für die Direktzahlungen. Sollte sie jedoch nicht zu verhindern sein, müsse sie sich aus Verwaltungssicht am Prämienvolumen orientieren. Bei Berücksichtigung eines Arbeitskräftefaktors sprechen sich Bund und Länder unter dem Aspekt der verwaltungsmäßigen Umsetzung für eine Erfassung der tatsächlichen Arbeitskräfte oder der Lohnsummen aus. Sie räumen zugleich ein, dass damit rationell wirtschaftende Betriebe bestraft würden. Dieses Problem stelle sich weniger bei Orientierung am kalkulatorischen Arbeitsbedarf. (AgE)
vgl.:
Remmel würde Bauern gern weitere Auflagen machen (9.3.2011)