Durchgewunken hat der Bundesrat am Freitag die geplante Novellierung der Bundes-Tierärzteordnung. Mit der vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegten Gesetzesnovelle soll eine Anfang 2014 in Kraft getretene Änderung der EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in nationales Recht umgesetzt werden. Zugleich werden mit der Neuregelung die rechtlichen Voraussetzungen für eine künftige Einführung des Europäischen Berufsausweises für den tierärztlichen Beruf geschaffen.
Daneben werden auch weitere Anpassungen in der Bundes-Tierärzteverordnung vorgenommen. Unter anderem soll klargestellt werden, nach welchem Verfahren Eignungs- oder Kenntnisstandsprüfungen im Rahmen der Anerkennung einer außerhalb Deutschlands erworbenen tierärztlichen Berufsqualifikation durchzuführen sind.
Schließlich reagiert der Bund mit der Novelle auf die zunehmende grenzüberschreitende Tätigkeit von Veterinären. So sollen die Überwachungs- und Sanktionsmöglichkeiten der zuständigen Behörden bei vorübergehender und gelegentlicher Dienstleistungserbringung durch Tierärzte aus der Europäischen Union verbessert werden.