Die Bundesregierung will die Freizügigkeit von Flüchtlingen einschränken. Kanzleramtsminister Peter Altmaier kündigte jetzt die Einführung einer Wohnsitzauflage an. Eine solche Regelung werde Bestandteil des Integrationskonzepts sein, das die Regierung im Rahmen ihrer Kabinettsklausur am 24. Mai 2016 in Meseberg beschließen werde, sagte der Flüchtlingskoordinator der Bundesregierung.
Für Altmaier ist eine verpflichtende Regelung zum Aufenthalt der Flüchtlinge eine wichtige Voraussetzung für deren gleichmäßige Verteilung in der Fläche. Die wiederum sei unverzichtbar, um dem Entstehen von Parallelgesellschaften in den Ballungszentren entgegenzuwirken.
Der Kanzleramtsminister misst ländlichen Räumen eine wichtige Funktion bei der anstehenden Integrationsaufgabe zu. Deren Vorzüge seien allerdings bei vielen Flüchtlingen, die zumeist selbst aus ländlichen Gebieten stammten, nicht hinreichend bekannt. Umso wichtiger sei es, dies in geeigneter Weise deutlich zu machen.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt bescheinigte den ländlichen Räumen ein hohes Integrationspotential. Schmidt geht davon aus, dass sich rund ein Viertel der etwa 1,1 Million Flüchtlinge, die im vergangenen Jahr nach Deutschland gekommen sind, dauerhaft in ländlichen Gemeinden ansiedeln könnten. Im Bundeskabinett legte der Minister einen Bericht seines Hauses zur Integration von Migrantinnen und Migranten in ländlichen Räumen vor.
Fachkräftesicherung immer wichtiger
Darin weist das Agrarressort auf eine Vielzahl von Chancen für die Integration von Flüchtlingen auf dem Lande hin. Auch die Regionen könnten von den Neubürgern profitieren. Klar sei, dass die ländlichen Räume bei den Bemühungen um eine erfolgreiche Integration nicht außen vor bleiben dürften. Es gelte, die laufenden Aktivitäten und Netzwerke der Akteure zu nutzen und darauf aufzubauen.
Der Bericht verweist auf wohnartnahe Arbeits- und Ausbildungsplätze als entscheidende Voraussetzung für Integration und eine dauerhafte Bleibeperspektive in ländlichen Räumen. Eine Verteilung der Flüchtlinge sollte dem Ministerium zufolge den regional vorhandenen Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten Rechnung tragen.
Kurzfristige Beschäftigungsmöglichkeiten als Saisonarbeitskraft werden hingegen nicht als geeignete Maßnahme für eine dauerhafte Integration in die Arbeitswelt angesehen.