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Bundesregierung will mehr Bauland mobilisieren

Das Bundeskabinett hat heute das Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen. Es könnte auch den Flächenverbrauch im Außenbereich weiter beschleunigen.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Bundesregierung hat heute das Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen. Es baut auf Empfehlungen der Baulandkommission auf und erleichtert den Kommunen die Bereitstellung von Bauland. „Überall dort, wo neuer Wohnraum entstehen soll, vereinfachen und beschleunigen wir die Prozesse, damit die Kommunen Bauland leichter aktivieren und Baugenehmigungen schneller erteilen können“, sagte Bundesinnen- und Bauminister Horst Seehofer (CSU).

Zu den wesentlichen Regelungsinhalten zählen laut dem Bauministerium:

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  • Erweiterung der Befreiungsmöglichkeiten und Erleichterungen für das Bauen im Innen- und Außenbereich,
  • Einführung eines neuen sektoralen Bebauungsplantyps für den Wohnungsbau,
  • Erweiterung des Anwendungsbereichs der gemeindlichen Vorkaufsrechte für die leichtere Mobilisierung von Flächen für den Wohnungsbau,
  • Erweiterung des Anwendungsbereichs des Baugebots für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten und
  • Schaffung einer Grundlage für städtebauliche Konzepte der Innenentwicklung.
  • Änderung der bisherigen festen Obergrenzen der Bebauung in flexiblere Orientierungswerte

Außerdem soll eine neue Baugebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“ eingeführt werden. Damit will die Bundesregierung mehr „Flexibilität bei der Ausweisung von Flächen für den Wohnungsbau in dörflichen Lagen“ erreichen.

Das Gesetz enthält zudem eine Vorgabe, die die Umwandlung Mietwohnungen in Eigentumswohnungen reduzieren soll. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt soll dafür künftig eine Genehmigung nötig sein. Die Genehmigungspflicht soll maximal bis zum 31.12.2025 gelten.

Das Gesetz geht nun zu den anschließenden Beratungen in den Bundestag.

Der der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) warnte angesichts des Kabinettsbeschlusses vor „unverhältnismäßigem Flächenfraß“. „Die uns zur Verfügung stehende Fläche ist begrenzt, doch dieser Gesetzentwurf feuert den Flächenfraß nur weiter an“, sagte Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender.

Problematisch ist aus Sicht des BUND insbesondere der Paragraf 13b des Baugesetzbuches. Dieser fördere die Neuninanspruchnahme von siedlungsnahen Freiflächen in besonderem Maße. Vor allem kleinere, oft ländlich geprägte Gemeinden mit begrenzten Personalkapazitäten in der Verwaltung nutzten das Verfahren nach §13b, da es die Verfahren vereinfache. Entstehen würden damit vor allem Ein- oder Zweifamilienhäuser, die wenig zur Minderung der Wohnungsnot beitrügen, heißt es beim BUND. „Eine doppelte Innenentwicklung innerhalb der Städte ist wichtiger als Neubau auf der grünen Wiese“, sagte Brandt. Der Paragraf 13b BauGB solle daher gestrichen werden, forderte er.

Täglich werden in Deutschland etwa 56 Hektar Fläche für Siedlung und Verkehr neu verbraucht und versiegelt. Die Bundesregierung hat sich in ihrer Nachhaltigkeitsstrategie eigentlich das Ziel gesetzt, den Flächenverbrauch auf 30 Hektar pro Tag zu reduzieren. Ursprünglich wollte sie das bis 2020 erreichen. Nachdem absehbar war, dass das Ziel verfehlt wird, hat sie das Datum auf 2030 verlängert.

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