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Bundesverkehrswegeplan ignoriert landwirtschaftliche Belange

Erhebliche Defizite weist nach Einschätzung des Bundesverbandes der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) der Entwurf für den Bundesverkehrswegeplan 2030 auf.

Lesezeit: 2 Minuten

Erhebliche Defizite weist nach Einschätzung des Bundesverbandes der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) der Entwurf für den Bundesverkehrswegeplan 2030 auf. Das vom Bundesverkehrsministerium vorgelegte Papier, das die Grundlage für die Verkehrsinfrastrukturpolitik des Bundes in den nächsten 15 Jahren bilden soll, ignoriere grundlegende Belange der Landwirtschaft, erklärte BLG-Geschäftsführer Karl-Heinz Goetz gegenüber AGRA-EUROPE.


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Goetz hält dem Bundesverkehrsministerium vor, die mit den vorgesehenen Verkehrsprojekten verbundene Flächeninanspruchnahme nur zum Teil auszuweisen. So bleibe die Inanspruchnahme von Agrarflächen für den naturschutzfachlichen Ausgleich in dessen Ausführungen völlig unbeachtet. Je nach Biotopwertigkeit könne der Umfang für Ausgleichsflächen ein Mehrfaches der Eingriffsflächen betragen, warnt der BLG-Geschäftsführer.


In dem Plan wird bereits der direkte Bedarf für die vorgesehenen Verkehrsvorhaben auf rund 15 500 ha veranschlagt. Keine Erwähnung findet im Umweltbericht zum Bundesverkehrswegeplan der Prüfauftrag nach dem Bundesnaturschutzgesetz für eine agrarstrukturschonende Kompensation.


Auch der Deutsche Bauernverband (DBV) äußerte sich kritisch zum Entwurf des Bundesverkehrsministeriums. Bei einer Umsetzung der vorgelegten Maßnahmen werde die von der Bundesregierung angestrebte Reduzierung der Flächeninanspruchnahme auf 30 ha am Tag nicht zu erreichen sein, sagte der Bauernverband voraus. Das Umweltbundesamt (UBA) bestätigte diese Einschätzung.


„Ausbau vor Neubau“ konsequent umsetzen


„Wir fordern dazu auf, das 30 ha-Ziel der Bundesregierung ernst zu nehmen“, so der DBV in seiner Stellungnahme. Dazu müsse der vom Bundesverkehrsministerium ausgegebene Grundsatz „Ausbau vor Neubau“ konsequenter angewendet und in einem Vorranggesetz gesetzlich fixiert werden.


Auch der Bauernverband fordert mit Nachdruck, die zusätzliche Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Produktionsflächen für naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen zu minimieren. Zu diesem Zweck müssten die teils erheblich voneinander abweichenden Kompensationsregelungen der Länder vereinheitlicht und entsprechend dem Bundesnaturschutzgesetz auf das Ziel der Flächenschonung ausgerichtet werden.


Nach den Berechnungen des Umweltbundesamtes dürfte die Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans lediglich 1,9 ha am Tag beanspruchen, um das 30 ha-Ziel erreichen zu können. Tatsächlich lande der aktuelle Entwurf jedoch bei etwa 2,9 ha, die täglich für Verkehrsvorhaben benötigt würden. Das UBA schlägt vor, von den 605 neu geplanten Straßenprojekten des vordringlichen Bedarfs 41 Projekte ganz zu streichen. Von den 22 Wasserstraßenprojekten müsste ein Projekt wegfallen. Alle zur Streichung vorgeschlagenen Projekte beanspruchten viel Fläche, verursachten massive Nachteile für den Naturschutz sowie hohe Lärm-, Luftschadstoff- und Klimagasemissionen.


Lesen Sie dazu einen Kommentar von Matthias Schulze Steinmann:

Verkehrsplaner auf Geisterfahrt (30.4.2016)

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