Das von Bundesagrarministerin Ilse Aigner initiierte Frühwarnsystem für Futtermittel und Lebensmittel ist jetzt in Kraft. Zusätzlich wurden schärfere Kontrollen vorgeschrieben, härtere Strafen bei Verstößen eingeführt und umfangreiche Informationsrechte für Verbraucher beschlossen.
„Mit dem neuen Dioxin-Frühwarnsystem wird das Netz der Kontrollen engmaschiger und die Lebensmittelkette noch sicherer“, sagte Aigner am Freitag in Bremerhaven. Verunreinigungen in Lebensmitteln würden nun frühzeitig erkannt und die Überwachungsbehörden können schnell und zielgerichtet eingreifen. „Jetzt liegt es an den Unternehmen und den Ländern, den neuen Rechtsrahmen mit intensiven Kontrollen auszufüllen, damit sich solche Lebensmittel- und Futtermittelskandale in Deutschland möglichst nicht wiederholen.“
Nach den neuen Vorschriften müssen Hersteller alle Ergebnisse der Dioxinuntersuchungen melden, auch wenn die strengen Grenzwerte nicht überschritten werden. Private Labore sind verpflichtet, die für sie zuständigen Überwachungsbehörden zu informieren, wenn sie bei ihren Untersuchungen bedenkliche Mengen an unerwünschten Stoffen in Lebensmitteln oder Futtermitteln feststellen.
Gleichzeitig mit diesem Frühwarnsystem wurden härtere Strafen bei Verstößen gegen das Lebensmittelrecht festgelegt. Künftig wird es als Straftat eingestuft, wenn Unternehmer von unsicheren Lebensmitteln oder Futtermitteln wissen und sie dennoch nicht vom Markt nehmen. Ferner kann, wer Lebensmittel aus grobem Eigennutz in den Handel bringt, die für den Verzehr nicht geeignet sind, und hierdurch für sich oder einen anderen Vermögensvorteile großen Ausmaßes erlangt, mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.
Mit dem neuen Verbraucherinformationsgesetz sollen die Bürger noch schneller und noch umfassender informiert werden, als bisher. Künftig müssen die amtlichen Kontrollergebnisse der Lebensmittelüberwachung bei allen Messergebnissen, die Grenzwerte, Höchstmengen oder Höchstgehalte betreffen, herausgegeben werden. Eine Berufung auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse soll dann nicht mehr möglich sein. Dies gilt unabhängig davon, ob die Grenzwerte überschritten worden sind oder nicht. (ad)
vgl.:
Dioxin-Frühwarnsystem tritt in Kraft (5.8.2011)