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DBV spricht vor Finanzausschuss über Besteuerung von Ernte-Versicherungen

Am kommenden Montag wird der Bauernverband als Sachverständiger vor dem Finanzausschuss des Bundestages zum neuen Versicherungsteuergesetz angehört.

Lesezeit: 2 Minuten

Am kommenden Montag wird der Bauernverband als Sachverständiger vor dem Finanzausschuss des Bundestages zum neuen Versicherungsteuergesetz angehört. Die der Verband jetzt schon mitteilt, will er darauf drängen, dass die heutige Besteuerung der Hagelversicherungs auch für Ernte-Mehrgefahrenversicherungenangewendet werden soll, um dadurch die eigenverantwortliche Risikovorsorge in der Landwirtschaft zu stärken.

 

Zur Begründung weist der DBV darauf hin, dass zunehmende Wetterextreme eine immer stärkere Bedrohung für Landwirtschaft und Gartenbau darstellen. Eine Versicherung gegen Hagelschlag reiche deshalb häufig nicht mehr aus, da Wetterrisiken wie Sturm, Starkregen, Früh- und Spätfrost, Auswinterung, Überschwemmung oder Trockenheit bedrohlicher werden. Deshalb benötigen landwirtschaftliche Betriebe laut dem Verband auch für diese Gefahren Lösungen, die in Form von Ernte-Mehrgefahrenversicherungen angeboten werden.

 

Diese sind bislang allerdings nur sehr gering verbreitet, was mit deren überhöhten Besteuerung zusammenhängt. So werden Ernte-Mehrgefahrenversicherungen mit 19 % Versicherungsteuer auf den Versicherungsbeitrag belegt. Hagelversicherungen werden hingegen traditionell mit 0,2 ‰ der Versicherungssumme besteuert wird, was umgerechnet einer Besteuerung mit etwa 2 % des Versicherungsbeitrags entspricht. Die deutlich höhere Besteuerung von Ernte-Mehrgefahrenversicherungen macht diese künstlich teuer und trägt dazu bei, dass nur wenige Landwirte diese sinnvolle Form der Risikovorsorge wählen (können). Hinzu kommt, dass die meisten EU-Länder eine deutlich geringere bzw. überhaupt keine Versicherungsteuer für Ernte-Mehrgefahrenversicherungen vorsehen, um diese für Landwirte erschwinglich zu halten. Diese Benachteiligung ist für deutsche Landwirte untragbar.

 

Die durch das Bundesfinanzministerium aufgestellte Behauptung, dass dadurch steuerliche Einnahmeausfälle entstehen, weist der Bauernverband als falsch zurück. Derzeit würden Ernte-Mehrgefahrenversicherungen kaum von Landwirten genutzt, so dass auch kaum Steueraufkommen aus diesem Versicherungszweig besteht. (ad)

 

 

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