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DBV unterstützt Veränderungen beim Mindesthaltbarkeitsdatum

Der DBV spricht sich für Veränderungen beim Mindesthaltbarkeitsdatum auf Verpackungen aus. „Bei Lebensmitteln, die durch den Ablauf des Datums nicht schnell zu verderben drohen, wie beispielsweise Mehl, Reis, Nudeln oder Mineralwasser kann die Angabe des Herstellungsjahres einer vorschnellen Entsorgung vorbeugen.“

Lesezeit: 3 Minuten

Der Deutsche Bauernverband (DBV) spricht sich für Veränderungen beim Mindesthaltbarkeitsdatum auf Verpackungen aus. „Bei Lebensmitteln, die durch den Ablauf des Datums nicht schnell zu verderben drohen, wie beispielsweise Mehl, Reis, Nudeln oder Mineralwasser kann die Angabe des Herstellungsjahres statt des Mindesthaltbarkeitsdatums einer vorschnellen Entsorgung vorbeugen“, fordert der DBV.


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Das Mindesthaltbarkeitsdatum garantiere den Verbrauchern Frische und gebe den Herstellern Sicherheit in der Haftung für die Qualität ihrer Produkte. Gleichwohl sei bei vielen Verbrauchern der falsche Eindruck entstanden, der Ablauf des Datums sei mit dem Verderb der Produkte gleichzusetzen, betonte der DBV.


Der damit verbundenen Lebensmittelverschwendung müsse durch Differenzierung und stetiger öffentlicher Aufklärung entgegengewirkt werden. Damit unterstützt der DBV Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt, der Veränderungen beim Mindesthaltbarkeitsdatum am vergangenen Wochenende vorgeschlagen hatte.

 

Wesentliche Pfeiler einer wirksamen Strategie gegen Lebensmittelverschwendung sieht der DBV in einer weiter optimierten Lagerung und Logistik vom Acker bis zum Teller, einer nachhaltigen Preisbildung statt Billigstrategie des Lebensmitteleinzelhandels und in der besseren Wertschätzung von Lebensmitteln in der Ernährungsbildung.


„Die deutsche Landwirtschaft leistet schon heute einen außerordentlich großen Beitrag zur Minderung von Lebensmittelverschwendung. Im landwirtschaftlichen Betrieb gibt es faktisch keine Lebensmittelvernichtung“, heißt es in einer Erklärung. Auf der Stufe der landwirtschaftlichen Erzeuger bis hin zur ersten Verarbeitungsstufe seien in Deutschland und Europa die Möglichkeiten zur Vermeidung von Verschwendung bereits weitestgehend ausgeschöpft. Bei Getreide, Milch und Fleisch würde die gesamte verwendungsfähige Erzeugung verarbeitet werden.


Auch bei heimischem Obst und Gemüse seien die Verwertungsketten so weit wie möglich geschlossen. Frischgemüse werde zu großen Teilen erst auf Anforderung des Handels geerntet, was eine abgestimmte Logistik voraussetze. Obst, das die optischen Anforderungen der Verbraucher nicht erfülle, werde anderweitig verarbeitet wie zu kleine Äpfel zu Apfelmus oder Apfelsaft, betonte der DBV.


Handelsnormen könnten, anders als oft behauptet, die Lebensmittelverschwendung verringern. Es komme auf die Ausgestaltung und Erfüllbarkeit der Handelsnormen an. Vom Grundsatz her würden Handelsnormen Verbrauchern, Handel sowie Erzeugern eine gewisse Sicherheit über Qualität, Nachfrage und Produktion geben. Sie vereinfachten auch den internationalen Handel von Obst und Gemüse, da oftmals die Ware beim Kauf nicht persönlich in Augenschein genommen werden könne.


Ware, die die Normen nicht erfülle, werde nicht weggeworfen, sondern in der Regel anderweitig verarbeitet, zum Beispiel zu Marmeladenobst oder zur Saftherstellung. Würden die derzeitigen allgemeinen Handelsnormen für Obst und Gemüse durch spezifische Einkaufsnormen der einzelnen Handelsketten ersetzt, würde dies die Funktionsfähigkeit der Märkte negativ beeinflussen und die Erzeuger bzw. Erzeugerorganisationen belasten, betonte der DBV.

 

Das DBV-Präsidium hat sich im Sinne der Vermeidung von Lebensmittelverschwendung auch für eine Überprüfung der gesetzlichen Vorgaben bei der Trennung von Nebenprodukten und Abfällen ausgesprochen. Dies betreffe insbesondere das vor einigen Jahren EU-weit eingeführte Verfütterungsverbot von tierischem Eiweiß aus Schlachtnebenprodukten an Nichtwiederkäuer wie Schweine und Geflügel. Außerdem sei es sinnvoll, Rückläufe und Nebenprodukte aus der Lebensmittelherstellung wie Brot aus Bäckereien, Reste aus der Teigwarenindustrie oder aus Molkereien unter Einhaltung der Hygieneanforderungen als Futtermittel zu nutzen.


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