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Tierhaltungskennzeichnung

Geflügelwirtschaft: Lücken im Gesetzesentwurf zur Tierhaltungskennzeichnung

Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft bangt wegen des Gesetzentwurfs zur Tierhaltungskennzeichnung um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Nutztierhalter.

Lesezeit: 3 Minuten

Für die deutsche Geflügelwirtschaft ist der Gesetzesentwurf zur staatlichen Tierhaltungskennzeichnung bislang ein Muster ohne Wert: Das Papier beschränkt sich weitestgehend auf den Vermarktungsweg Handel, lässt den gesamten Bereich des Außer-Haus-Verzehrs bzw. der Gastronomie außen vor und vergisst zudem, weiterverarbeitete Fleischerzeugnisse in den Regelungsbereich mit aufzunehmen. „Der vorliegende Referentenentwurf kann und darf in dieser Form nicht Gesetz werden“, kritisiert Friedrich-Otto Ripke, Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V. (ZDG).

Nutztierstandort Deutschland wird wettbewerbsunfähig

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Der Referentenentwurf baut auf dem kürzlich von Bundesminister Cem Özdemir vorgestellten Eckpunktepapier für eine staatliche Tierhaltungskennzeichnung auf. Vorgesehen ist ein verpflichtendes Kennzeichen auf Fleischverpackungen, das den Verbrauchern künftig transparent Auskunft darüber geben soll, wie ein Tier in Deutschland gehalten wurde.

Für ZDG-Präsident Friedrich-Otto Ripke ist der vorgelegte Entwurf ein Schlag ins Gesicht der deutschen Fleischerzeuger: „Damit würde der Nutztierstandort Deutschland mit seinen Tierhaltern und Unternehmen innerhalb der EU völlig wettbewerbsunfähig. Den heimischen Landwirten wird mit keiner Silbe erklärt, wie sie den geforderten Umbau ihrer Ställe finanzieren sollen. Zusätzlich zu diesen enormen finanziellen Belastungen ist eine obligatorische Herkunftskennzeichnung auf allen Vermarktungswegen als klare Auszeichnung und Wertschätzung der deutschen Ware nach wie vor nicht vorgesehen. Das kann nicht funktionieren – schon gar nicht in Inflationszeiten mit deutlichem Trend zum Einkauf von billigeren Lebensmitteln.“

Transparenz für Außer-Haus-Verzehr

Ebenfalls nicht vorgesehen im Gesetzesentwurf ist die Anwendung auf den gesamten Außer-Haus-Verzehr. „Unser Bundesminister vergisst damit wissentlich, über die Hälfte des Marktes zu regeln. Mehr als 50% des Fleischabsatzes fließt in diesen Bereich. Gerade hier wäre mehr Transparenz zu Haltung und Herkunft von Tieren besonders wichtig. Dort auf die verpflichtende Kennzeichnung zu verzichten, ist auf Sicht tödlich für die heimische Wertschöpfung“, so Ripke weiter. Ausländische Ware mit deutlich niedrigeren Tierhaltungs-Standards werde so noch stärker in Gastronomie, Kantinen und Großhandel verarbeitet werden und deutsche Ware verdrängen: „Bundesminister Özdemir löst mit dem öffentlich gewordenen Vorschlag aus seinem Hause aktiv Fleischimporte aus. Das kann und darf nicht seine Absicht sein und der Bundestag muss dies verhindern!“

Anpassung der EU-Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch gefordert

Erwartungsgemäß beschränkt sich das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in seinem Entwurf vorerst auf die Verpflichtung zur Haltungskennzeichnung bei der Tierart Schwein. Ein Zeithorizont zur Ausweitung auf weitere Tierarten wie beispielsweise Geflügel ist nicht benannt – nur die unkonkrete Absicht. „Das ist mehr als bedauerlich, weil Geflügelfleisch immer stärker nachgefragt wird und in der Initiative Tierwohl schon jetzt eine wichtige Rolle spielt. So würde die Haltungskennzeichnung von Anfang an ein fauler und unvollständiger Kompromiss sein. Warum diese Hängepartie? Weil das BMEL und Minister Özdemir sich davor scheuen, in Brüssel endlich die dringend notwendige Überarbeitung der EU-Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch aktiv und mit Nachdruck voranzubringen“, fordert ZDG-Präsident Ripke mehr Tempo auf europäischer Ebene.

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