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So soll die staatliche Tierhaltungskennzeichnung aussehen

Laut Gesetzentwurf soll sich die staatliche Haltungskennzeichnung auf ein schlichtes Rechteck mit Angabe der Haltungsstufe und einen QR-Code beschränken.

Lesezeit: 3 Minuten

Anfang Juni hat Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir die Eckpunkte für die Einführung einer verpflichtenden staatlichen Tierhaltungskennzeichnung vorgestellt. Die Kennzeichnung bezieht sich zunächst nur auf Frischfleisch und die Haltungsbedingungen während der Schweinemast. Nun sind erste Informationen durchgesickert, wie die Kennzeichnung konkret aussehen soll.

Label als schlichtes Rechteck

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Laut Musterentwürfen im Anhang eines Gesetzesentwurfs, der top agrar vorliegt, soll das staatliche Kennzeichen ein schlichter rechteckiger Kasten werden. Am linken Rand sind die geplanten fünf Haltungsstufen - Stall, Stall + Platz, Frischluftstall, Auslauf/Freilauf und Bio - aufgelistet. Die für das Fleisch jeweils zutreffende Stufe ist schwarz hinterlegt. Mithilfe eines QR-Codes am rechten Rand können Verbraucher weitere Informationen über die Haltungsstufen auf der offiziellen Internetseite der Tierhaltungskennzeichnung abrufen.

Teilweise wird bei einigen Produkten, wie z.B. Gulasch, Fleisch von Tieren aus unterschiedlichen Haltungsstufen verwendet. Laut Gesetzentwurf soll in diesem Fall der Prozentanteil der jeweiligen Haltungsstufe angegeben werden. Stammt das Fleisch von verschiedenen Tierarten, wie z.B. bei gemischtem Hackfleisch von Rind und Schwein, so ist die jeweils kennzeichnungspflichtige Tierart über dem Logo anzugeben.

Bei vorverpackten Lebensmitteln soll die Kennzeichnung im Hauptsichtfeld der Verpackung oder auf einem darauf klebenden Etikett angebracht werden. Bei unverpacktem Fleisch in Bedientheken muss die Haltungsform auf einem Schild neben den Produkten zu erkennen sein. Bislang gibt es lediglich einen Schwarz-Weiß-Entwurf für das Logo. Optional soll aber auch eine Version in Farbe möglich sein.

Kennzeichnung von Importware bleibt freiwillig

Ausländische Produzenten, die Schweinefleisch nach Deutschland importieren, können freiwillig an der Kennzeichnung teilnehmen. Für eine Teilnahme müssen sie sich registrieren. Nehmen sie nicht teil, wird der jeweilige Fleischanteil als „nicht kennzeichnungspflichtiger Anteil” auf dem Logo vermerkt.

Bis Ende des Jahres soll der Bundestag über das Gesetz beraten. Ein Beschluss könnte dann frühestens Anfang 2023 folgen. Im Lebensmitteleinzelhandel soll die Kennzeichnung laut Özdemir im Laufe des Jahres 2023 eingeführt werden.

ISN: Kennzeichnung für alle Absatzkanäle wichtig

Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) beurteilt die geplante Kennzeichnung als „abgespeckte Lightversion“, die für den Großhandel, den Außer-Haus-Verzehr, Verarbeitungsprodukte und Importwaren zu viele Schlupflöcher lasse. Das gefährde die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Schweinehalter.

ISN-Geschäftsführer Torsten Staack fordert deshalb Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir deshalb auf, den Gesetzesentwurf anzupassen, sodass die Kennzeichnung für alle Schweinefleischprodukte in allen Absatzkanälen verpflichtend wird. Importware, die zu geringeren Standards erzeugt wurde, dürfe sich nicht in den gekennzeichneten Produkten verstecken lassen, so Staack.

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