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topplus Zukunft der Tierhaltung

Özdemir will mit Tierhaltungskennzeichnung trotz Widerständen ernst machen

Agrarminister Cem Özdemir versucht die Tierhaltungskennzeichnung jetzt mit Druck durchzubringen. Alle strittigen Themen von der Finanzierung bis zum Baurecht werden hinten angestellt.

Lesezeit: 6 Minuten

Es gab wenige Überraschungen, als Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) am Dienstagmorgen seine Eckpunkte für die Einführung einer verpflichtenden staatlichen Tierhaltungskennzeichnung in Berlin öffentlich vorstellte. Das Konzept konzentriert sich ganz auf die bisher schon durchgesickerten fünf Haltungsformen vom gesetzlichen Mindeststandard über strukturierte Ställe, Außenklima, Freilufthaltung bis zu Bio.

Es bezieht sich zunächst nur auf Fleisch aus der Schweinmast. "Maßgeblich für die Kennzeichnung ist die Haltungsform der Tiere während des produktiven Lebensabschnittes, bei Fleisch die Mast", heißt es in den Eckpunkten. Weitere Tierarten wie Rinder, Milchvieh oder Geflügel sowie verarbeitete Produkte sollen erst später zur Haltungskennzeichnung hinzu kommen.

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Die 5 Haltungsformen im Detail

  1. Haltungsform Stall: Die Haltung während der Mast erfolgt entsprechend der gesetzlichen Mindestanforderungen.
  2. Haltungsform Stall + Platz: Den Schweinen steht mindestens 20 % mehr Platz im Vergleich zum gesetzlichen Mindeststandard zur Verfügung. Die Buchten sind durch verschiedene Maßnahmen strukturiert. Dies können z. B. Trennwände, unterschiedliche Ebenen, verschiedene Temperatur- oder Lichtbereiche sein.
  3. Haltungsform Frischluftstall: Den Schweinen wird innerhalb des Stalls ein dauerhafter Kontakt zum Außenklima ermöglicht. Dies wird erreicht, indem mindestens eine Seite des Stalls offen ist, so dass die Tiere Umwelteindrücke wie Sonne, Wind und Regen wahrnehmen können. Zudem steht ihnen mindestens 46 % mehr Platz im Vergleich zum gesetzlichen Mindeststandard zur Verfügung.
  4. Haltungsform Auslauf/Freiland: Den Schweinen steht ganztägig, mindestens jedoch acht Stunden pro Tag, ein Auslauf zur Verfügung bzw. sie werden in diesem Zeitraum im Freien ohne festes Stallgebäude gehalten. Zudem steht ihnen mindestens 86 % mehr Platz im Vergleich zum gesetzlichen Mindeststandard zur Verfügung.
  5. Haltungsform Bio: Die Lebensmittel wurden nach den Anforderungen der EU-Ökoverordnung (EU) 2018/848 erzeugt. Das bedeutet für die Tiere eine noch größere Auslauffläche und noch mehr Platz im Stall gegenüber den anderen Haltungsformen.

Özdemir gibt sich entschlossen

„Wir machen das jetzt!“, gab sich Özdemir vor der Presse entschlossen. Die Tierhaltungskennzeichnung könne nicht länger warten, sagte er weiter. Er wünsche sich, „dass gutes Fleisch aus Deutschland auf unsere Tische kommt“, sagte er und betonte, dass dies aus dem Mund eines Vegetariers aus einer muslimischen Familie etwas Besonderes sei. „Ich mache keine Landwirtschaftspolitik auf Basis von persönlichen Ernährungsgewohnheiten“, sagte Özdemir. Aber ihm sei eine Zukunft für die Tierhaltung in Deutschland und eine Perspektive für Hofnachfolgerinnen und Hofnachfolger wichtig, so der Minister.

Kennzeichnung soll im Laufe von 2023 im Handel sein

Schon beim Zeitplan zeigt sich, dass bis zur Einführung noch Zeit vergehen wird. Vor der Sommerpause soll ein entsprechender Gesetzentwurf in die Abstimmung zwischen den Ministerien. Bis Ende des Jahres soll der Bundestag zumindest in erster Lesung über das Gesetz beraten, ein Beschluss könnte damit wohl frühestens Anfang 2023 folgen. Im Laufe des Jahres 2023 soll die Kennzeichnung dann im Handel eingeführt werden. Einen Entwurf für die grafische Darstellung will Özdemir vor dem Sommer gemeinsam mit dem Gesetzentwurf vorstellen.

Weiterhin keine Einigung für laufende Kosten

Offen bleibt indes weiterhin die Finanzierung für einen Umbau der Tierhaltung hin zu höheren Haltungsformen. Außer der 1 Mrd. € für die Stallinvestitionen für die nächsten vier Jahre hat Özdemir nichts vorzuweisen. „Innerhalb der Koalition gibt es noch Klärungsbedarf“, sagte Özdemir zum Streit mit der FDP über ein Finanzierungsmodell für höhere laufende Tierwohlkosten. Er sei weiterhin „zuversichtlich“, dass es noch eine gemeinsame Lösung geben könne. Der FDP riet er „nicht zu hoch auf den Baum“ zu klettern, damit diese in der Frage der Finanzierung auch wieder herunter käme. „Wenn man zu jedem nein sagt, dann sagt man auch nein zur Tierhaltung in Deutschland“, schloss Özdemir in Richtung des Koalitionspartners an.

Vom Handel habe er die Zusage, dass dieser die Haltungsform 2 „Stall + Platz“ wie bisher über die Initiative Tierwohl (ITW) weiter finanzieren wolle. Damit trage er dazu bei, dass der Staat weniger Geld und nur welches für die höheren Haltungsformen beisteuern müsse, so Özdemir.

Erhöhung des gesetzlichen Mindeststandards bleibt offen

Vorerst unbeantwortet bleibt auch die Frage, wie sich der gesetzliche Mindeststandard mit dem Konzept entwickeln wird. Özdemir wollte erste Überlegungen des BMEL, die Haltungsform 2 im Jahr 2028 zum gesetzlichen Mindeststandard zu machen, nicht bestätigen. „Die Frage stellt sich jetzt nicht“, sagte er. Das sei noch nicht final entschieden. Für die Erweiterung des gesetzlichen Mindeststandards werde sich das BMEL die wirtschaftliche Entwicklung anschauen. Die Borchert-Kommission hatte in ihrem Konzept eine Erhöhung des gesetzlichen Mindeststandards auf das Tierwohl Einstiegsniveau für 2030 und für 2040 eine weitere Anhebung des Mindeststandards auf ein Niveau mit Außenklima anvisiert.

Baurecht noch in Arbeit

Auch die Anpassungen im Bau- und Genehmigungsrecht sind noch in Arbeit. Özdemirs Staatssekretärin Silvia Bender sagte heute vor der Presse, dass die Beratungen zur neuen TA-Luft zwischen der Bundesregierung und den Ländern weit fortgeschritten seien. Diese würden kompatibel sein mit der Haltungskennzeichnung, so Bender. Beim Baurecht will das BMEL den Stallbau aus der geplanten großen Baurechtsreform der Bundesregierung heraus lösen. Damit will es wohl mehr Spielraum für die Verhandlungen erhalten.

Verbraucher werden auf langsame Veränderung eingestellt

Für die Verbraucher ändere sich zunächst gar nicht so viel, so Özdemir. Der Gesetzentwurf werde sich nicht unmittelbar auf die Preise auswirken, weil die Kennzeichnung „erst in ein paar Jahren“ im Handel für alle Tierarten eingeführt sein werde. „Bis wir eine Marktdurchdringung haben, werden Jahre vergehen“, sagte Özdemir. Zudem wird die Haltungskennzeichnung zunächst auch nur im Einzelhandel, im Fachhandel an Bedientheken, im Onlinehandel sowie auf dem Wochenmarkt eingeführt. Die Gastronomie und die Außer-Haus-Verpflegung sollen erst später folgen.

Herkunftskennzeichnung soll hinzu kommen

Özdemir bekräftigte, dass er eine Verzahnung mit einer Herkunftskennzeichnung im Blick habe. Sollte die EU bis Ende des Jahres keinen Vorschlag liefern, wolle er national aktiv werden, wiederholte Özdemir eine Position, die er seit Monaten vorträgt.

Fleisch aus dem Ausland kann freiwillig teilnehmen

Fleisch aus dem Ausland könne freiwillig am staatlichen Kennzeichnungssystem teilnehmen, so Özdemir. Verpflichten könne er auf Grund des EU-Rechtes nur Inländer. Zudem werde er die Haltungskennzeichnung von der EU genehmigen lassen und in die dortigen Beratungen für eine Haltungskennzeichnung auf EU-Ebene einfließen lassen.

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