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Umbau der Tierhaltung

Herkunftskennzeichnung: BMEL will auf europäische Lösung warten

Bis Ende 2022 soll ein Paket aus Haltungskennzeichnung, Finanzierung und geändertem Genehmigungsrecht für Stallbauten stehen. Bei der Herkunftskennzeichnung setzt das BMEL auf eine europäische Lösung.

Lesezeit: 3 Minuten

Viele Sauenhalter bangen angesichts der desaströsen wirtschaftlichen Lage um ihre Existenz. Sie pochen darauf, dass 5 x D (Geburt, Aufzucht, Mast, Schlachtung und Verarbeitung der Tiere in Deutschland) so schnell wie möglich eingeführt wird. Die Hoffnung ist, dass deutsche Verbraucher dann schneller zu deutscher Ware greifen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) unterstützt die Forderung nach 5 x D laut Aussage der parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Bender weiterhin.

Auf EU-weite Herkunftskennzeichnung warten

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Für eine nationale Herkunftskennzeichnung tierischer Produkte will das BMEL jedoch zunächst keine Gesetzesinitiative starten. Das begründete Staatssekretärin Bender am vergangenen Dienstag in einem vom Deutschen Bauernverband (DBV) organisierten Online-Fachforum zum Thema „Verpflichtende Haltungs- und Herkunftskennzeichnung - Entscheidend für die Weiterentwicklung der Tierhaltung“ mit offenen Fragen im EU-Recht. Stattdessen verwies Bender auf die Ankündigung aus Brüssel, bis Ende 2022 Vorschläge für eine EU-weite Herkunftskennzeichnung vorzulegen. Diese wolle man abwarten und sich intensiv in die Beratungen einbringen. Zudem bezweifelte Bender, dass 5 x D in allen Produktionsbereichen realisierbar ist. „In der Sauenhaltung zum Beispiel fehlen schon heute mehrere Millionen Ferkel, die aus dem benachbarten EU-Ausland importiert werden müssen“, so die Staatssekretärin.

Bestehende Siegel in Haltungsformkennzeichnung einbeziehen

In puncto Haltungsformkennzeichnung wolle man hingegen schnell am Markt sein. Bender betonte dabei, ein System zu verfolgen, dass bereits bestehende Qualitätssiegel einbinde. Der Gesetzentwurf zur Haltungskennzeichnung sehe laut Bender eine verbindliche Einführung für Produkte aus Deutschland vor. Diese könne zwar auch von ausländischen Produzenten genutzt werden, könne dort laut EU-Recht jedoch nicht verpflichtend eingeführt werden.

Finanzierungsfragen bleiben offen

Die verpflichtende Haltungskennzeichnung wolle man bis Jahresende in einem Paket mit dem Thema Finanzierung und Änderung des Genehmigungsrechts des Baugesetzbuches auf den Weg bringen. Beim Thema Finanzierung verwies Bender auf die vorliegenden Modelle der Borchert-Kommission. Wichtig sei es, Finanzierungsinstrumente zu entwickeln, die die Mehrkosten für die Landwirt abdecken. Auf die eine Lösung habe man sich innerhalb der Koalition noch nicht geeinigt. Bender verwies auch auf weitere Möglichkeiten und brachte eine mögliche Finanzierung im Bereich des EKF (Energie- und Klimaschutzfonds) ins Spiel, der gezielt Transformationsprozesse vorantreiben soll.

Beringmeier: Brauchen endlich ein Zielbild für die nächsten Jahre

Wie wichtig verlässliche Rahmenbedingungen sind, betonte Hubert Beringmeier, DBV-Veredelungspräsident. „Die Tierhaltung steuert aktuell 50 % der Erlöse aus der Landwirtschaft bei. Wenn uns die Tierhalter wegen der unklaren Rahmenbedingungen weiter so stark wegbrechen wie derzeit, spielt unsere Tierhaltung bald keine Rolle mehr“, so Beringmeier.

Er verwies noch einmal darauf, dass die Nutztierhalter die sich ändernden gesellschaftlichen Ansprüche an die Haltung von Nutztieren sehr wohl wahrnehmen und zu Veränderungen längst bereit sind. „Viele Betriebe würden mit dem Stallumbau loslegen, wenn sie denn dürften“; stellte Beringmeier klar. Deutlich wurde der Veredelungspräsident beim Thema verpflichtende Haltungskennzeichnung. „Diese fordern wir Bauern schon länger und wir brauchen sie auch. Denn nur so verhindern wir, dass die deutschen Tierhalter vom EU-Binnenmarkt endgültig abgekoppelt werden.“

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