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DRV veröffentlicht Muster-Gefährdungsbeurteilung

Bei den umfangreichen Regelungen zur Lagerung und Abgabe von Gefahrstoffen wie z. B. Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Biozide, Reinigungs- und Desinfektionsmittel gibt es für die Agrarwirtschaft strenge Auflagen. Landwirte und Handel sehen sich dabei mit einer Vielzahl von Vorgaben konfrontiert.

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Bei den umfangreichen Regelungen zur Lagerung und Abgabe von Gefahrstoffen wie z. B. Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Biozide, Reinigungs- und Desinfektionsmittel gibt es für die Agrarwirtschaft strenge Auflagen. Landwirte, Handel und Kontrollbehörden sehen sich dabei mit einer Vielzahl von sehr komplizierten und unübersichtlichen Vorgaben konfrontiert.


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Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) hat deshalb praxisgerechte Arbeitshilfen zur Lagerung und Abgabe von Agrar-Betriebsmitteln herausgegeben. Es liegt eine detaillierte „Muster-Gefährdungsbeurteilungfür das Gefahrstofflager als Arbeitsplatz“ vor.

 

Erläutert wird, wie eine Gefährdungsbeurteilung in neun nachvollziehbaren Schritten durchgeführt werden kann. Dafür sind idealtypische Soll-Zustände definiert. Der Betriebsleiter muss – gemeinsam mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit – die konkreten Abweichungen von den Soll-Zuständen beschreiben und bewerten. Ergeben sich aus Abweichungen Gefährdungen für die Beschäftigten, so werden entsprechende Abhilfemaßnahmen veranlasst.

 

Die Muster-Gefährdungsbeurteilung des DRV enthält hilfreiche Vorlagen für die Erfassung und Bewertung der Ist-Zustände und für die notwendige Rückmeldung im Umgang mit Mängeln. Damit sie individuell angepasst werden kann, liegt sie auch als Word-Dokument vor.

 

Die Muster-Gefährdungsbeurteilung ist Teil eines umfangreichen Leitfadens für die Lagerung und Abgabe von Gefahrstoffen, der derzeit vom DRV – in enger Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft für Handel und Warendistribution (BGHW), der R+V-Versicherung und Spezialisten aus den Raiffeisen-Hauptgenossenschaften – erarbeitet wird. Er richtet sich an alle Unternehmen und Personen, die Gefahrstoffe, beispielsweise Pflanzenschutz- und

 

Schädlingsbekämpfungsmittel, Biozide, Reinigungs- und Desinfektionsmittel usw. lagern oder abgeben. Der Leitfaden ist insbesondere auf die Land- und Forstwirtschaft, also Genossenschaften, Landhändler, Land- und Forstwirte, Garten- und Landschaftsbauer, Gärtner usw. zugeschnitten.


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