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Einigung: Privatisierung der BVVG geht weiter

Der Weg für eine Aufhebung des Ausschreibungsstopps für Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) scheint frei.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Weg für eine Aufhebung des Ausschreibungsstopps für Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) scheint frei. Die beteiligten Ministerien in Bund und Ländern bestätigten vergangene Woche die zuvor auf Arbeitsebene erzielte Einigung über die Anpassung der Grundsätze für die weitere Privatisierung der ehemals volkseigenen landwirtschaftlichen Flächen. Ein endgültiges Papier soll diese Woche unterzeichnet werden. Anschließend dürfte die BVVG ihre seit Ende August letzten Jahres ruhende Privatisierung von Agrarflächen zum Verkehrswert wieder aufnehmen.


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Nach den neuen Privatisierungsgrundsätzen erhalten die Länder künftig einen größeren Spielraum bei der Flächenvergabe, um ihren agrarstrukturellen Vorgaben Rechnung zu tragen. Dies gilt insbesondere beim Direktverkauf von Flächen an Pächter. Hier hat man sich auf eine gestaffelte Regelung in Abhängigkeit von der Betroffenheit der Betriebe geeinigt. Danach dürfen Betriebe künftig im Grundsatz umso mehr BVVG-Flächen direkt erwerben, je höher der Anteil der gepachteten BVVG-Flächen an ihrer Betriebsfläche ist. Hier können die Länder restriktiver vorgehen als in den gefundenen Regelungen vorgesehen, müssen dies jedoch dem Bund vorweg mitteilen. Dies gilt auch für eine mögliche Unterschreitung der absoluten Grenze von 450 ha für den Direkterwerb.


Neu ist, dass Pächter künftig ihren Erwerbsanspruch in einen langfristigen Pachtvertrag umwandeln können. Wer auf seinen Erwerbsanspruch verzichtet, soll eine Verlängerung seiner BVVG-Flächen um neun Jahre bekommen. Zudem soll eine Pachtvertragsverlängerung um vier Jahre möglich sein. Innerhalb dieser Frist müssen die Flächen dann aber gekauft werden. Bei der Preisermittlung für Direktverkäufe wird nunmehr ein Verfahren angewendet, wie es in der Flächenerwerbsverordnung für begünstigte Verkäufe vorgesehen ist. Danach können der Käufer oder die BVVG ein Verkehrswertgutachten einholen, wenn keine Einigung über den Kaufpreis zustande kommt. Die öffentliche Ausschreibung bleibt indes das Regelverfahren beim Verkauf und der Verpachtung. Ausgeweitet wird nach den neuen Privatisierungsgrundsätzen der Umfang der beschränkten Ausschreibungen an arbeitsintensive Betriebe, und zwar von derzeit 2 000 ha auf künftig 5 000 ha im Jahr. Gleichzeitig soll der Kreis der Berechtigten um tierhaltende Betriebe erweitert werden.


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