Die Energiepreispauschale für Rentner kann kommen. Der Bundesrat billigte heute den Bundestagsbeschluss zur Zahlung der Unterstützungsleistung an Renten- und Versorgungsbeziehende. Auch die Senioren im Agrarsektor werden nun eine Einmalzahlung von 300 Euro zur Abmilderung der explodierenden Strom- und Heizkosten erhalten.
Auszahlung erfolgt automatisch
Voraussetzung dafür ist, dass die Personen zum Stichtag 1. Dezember 2022 eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente beziehen. Der Anspruch besteht zudem nur bei einem Wohnsitz im Inland. Die Energiepreispauschale soll als Einmalzahlung durch die Rentenzahlstellen oder die Versorgungsbezüge zahlenden Stellen Anfang Dezember 2022 ausgezahlt werden. Ein Antrag ist deshalb unnötig.
Die Energiepreispauschale unterliegt nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung und wird automatisch ausgezahlt. Allerdings ist sie einkommenssteuerpflichtig. Eine entsprechende Regelung soll in einem anderen Gesetzgebungsverfahren durch das Bundesfinanzministerium umgesetzt werden.
Insgesamt belaufen sich die Ausgaben des Bundes auf rund 6,4 Mrd €. Für die rund 456.000 Rentenbezieher bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) stellt der Bund insgesamt 137 Mio € zur Verfügung.
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Die Energiepreispauschale für Rentner kann kommen. Der Bundesrat billigte heute den Bundestagsbeschluss zur Zahlung der Unterstützungsleistung an Renten- und Versorgungsbeziehende. Auch die Senioren im Agrarsektor werden nun eine Einmalzahlung von 300 Euro zur Abmilderung der explodierenden Strom- und Heizkosten erhalten.
Auszahlung erfolgt automatisch
Voraussetzung dafür ist, dass die Personen zum Stichtag 1. Dezember 2022 eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente beziehen. Der Anspruch besteht zudem nur bei einem Wohnsitz im Inland. Die Energiepreispauschale soll als Einmalzahlung durch die Rentenzahlstellen oder die Versorgungsbezüge zahlenden Stellen Anfang Dezember 2022 ausgezahlt werden. Ein Antrag ist deshalb unnötig.
Die Energiepreispauschale unterliegt nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung und wird automatisch ausgezahlt. Allerdings ist sie einkommenssteuerpflichtig. Eine entsprechende Regelung soll in einem anderen Gesetzgebungsverfahren durch das Bundesfinanzministerium umgesetzt werden.
Insgesamt belaufen sich die Ausgaben des Bundes auf rund 6,4 Mrd €. Für die rund 456.000 Rentenbezieher bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) stellt der Bund insgesamt 137 Mio € zur Verfügung.