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EU-Bauernverbände warnen vor Lücken im Kampf gegen unlauteren Wettbewerb

Die EU-Kommission will gegen unlautere Handelspraktiken vorgehen. In Brüssel machen sich die Bauernverbände gemeinsam mit der Agrar- und Ernährungswirtschaft für klare Regeln in der Lebensmittelkette stark. Das Marktrisiko dürfe nicht einseitig auf den Lieferanten lasten.

Lesezeit: 2 Minuten

Die EU-Kommission will gegen unlautere Handelspraktiken vorgehen. In Brüssel machen sich die Bauernverbände gemeinsam mit der Agrar- und Ernährungswirtschaft für klare Regeln in der Lebensmittelkette stark. Das Marktrisiko dürfe nicht einseitig auf den Lieferanten lasten.

 


Alle Akteure in der Lebensmittelversorgungskette sollten vor unlauteren Handelspraktiken geschützt werden. Diese Forderung findet sich in einer gemeinsamen Erklärung von sechs Verbänden aus der Lebensmittelkette, die diese mit Blick auf die anstehenden Beratungen des Richtlinienvorschlages der EU-Kommission gegen unlautere Handelspraktiken im Europaparlament sowie im Sonderausschuss Landwirtschaft (SAL) abgegeben haben. Unter den Unterzeichnern befinden sich unter anderem die EU-Ausschüsse der Bauernverbände (COPA) und ländlichen Genossenschaften (COGECA), der EU-Dachverband der Ernährungswirtschaft (FoodDrinkEurope) sowie der Europäische Verband der Landwirtschafts-, Lebensmittel- und Tourismusgewerkschaften (EFFAT).

 

Die Verbände fordern zudem eine klare Definition der unlauteren Handelspraktiken; eine solche sei im Richtlinienentwurf nicht enthalten. Der Kern einer unlauteren Handelspraxis sei es doch, dass einseitig die wirtschaftliche Belastung auf die Lieferanten verschoben werde, indem der Käufer seine Position ausnutze.

 

Ohne eine solche Definition in der Richtlinie bestehe die Gefahr, dass erhebliche Lücken blieben, die von denjenigen genutzt werden könnten, die sich unlautere Vorteile auf Kosten anderer in der Lieferkette verschaffen wollten.

 

Ferner halten es die Unterzeichner der Erklärung für unbedingt erforderlich, dass die Richtlinie spätestens drei Jahre nach ihrem Inkrafttreten überarbeitet werde, da die Märkte sich rasch entwickelten und die jetzt geplante Regelung viele Aspekte nicht abdecke.

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