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EU genehmigt Erschwernisausgleich für Pflanzenschutzauflagen in Schutzgebieten

Landwirte in Schutzgebieten erhalten bis 2027 fast 650 Mio. €. Die im letzten Prämeinantrag beantragte Erstattung der Mehrkosten kann nun zeitnah ausgezahlt werden, freut sich der RLV.

Lesezeit: 3 Minuten

Im Rahmen des sog. „Insektenschutzpakets“, das mit Anwendungsverboten von Herbiziden und Insektiziden in Naturschutzgebieten verbunden war, hatte die Bundesregierung 2020 Ausgleichszahlungen für betroffene Betriebe beschlossen. Dieser sogenannte Erschwernisausgleich bedurfte der Zustimmung aus Brüssel.

Die EU-Kommission hat diesen nunmehr genehmigt. Die Regelung für die Gewährung eines Ausgleichs ist bis Ende 2027 befristet, informiert der Rheinische Landwirtschaftsverband (RLV).

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Landwirte in Schutzgebieten erhalten fast 650 Mio. €

Die deutsche Regelung sieht eine Förderung nachhaltiger landwirtschaftlicher Praktiken in Schutzgebieten in Höhe von 648 Mio. € gemäß den EU-Beihilfevorschriften vor. Ziel der Regelung ist es, „die Landwirte für zusätzliche Kosten und Einkommensverluste zu entschädigen, die ihnen durch das Verbot der Verwendung bestimmter Erzeugnisse“ in Schutzgebieten zur Förderung der biologischen Vielfalt entstehen. Dabei geht es vor allem um die wirtschaftliche Abfederung der Folgen des Einsatzverbots bestimmter Pflanzenschutzmittel, heißt es.

Angewendet werden darf die Regelung in Naturschutzgebieten, Nationalparks, nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern und gesetzlich geschützten Biotopen, erfuhr der Pressedienst Agra Europe. Es soll bei der Regelung vorwiegend um den Ausgleich der Mehrkosten durch die deutsche Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung gehen.

Mehrkosten und Einkommensverluste pro Hektar abfangen

Darüber hinaus machte die Kommission deutlich, dass die Beihilfen in Form von Direktzuschüssen an Unternehmen aller Größenordnungen gewährt werden, die im primären Agrarsektor tätig sind und in den beschriebenen Schutzgebieten arbeiten. Die Höhe der Finanzhilfen soll den entstehenden Mehrkosten und Einkommensverlusten pro Hektar entsprechen. Sie basiert auf den Durchschnittswerten von Preisen und Erträgen für die Geschäftsjahre 2016/17 bis 2020/21. Die Regelung hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2027.

RLV: Gelder können nun zeitnah ausgezahlt werden

Anträge auf Gewährung des Erschwernisausgleichs für das Jahr 2022 konnten in NRW im Rahmen der Beantragung der GAP-Prämien gestellt werden. Diese können nach Veröffentlichung der Entscheidung der EU-Kommission und der entsprechenden Umsetzung in nationales Recht nunmehr zeitnah ausgezahlt werden, zeigt sich der RLV erfreut.

Der Ausgleich beträgt 382 €/ha für produktiv genutztes Ackerland und 1.527 €/ha produktiv genutzter Dauerkulturen.

RLV-Präsident Bernhard Conzen begrüßt, dass die Kommission die lange Hängepartie bis zu Genehmigung vor Weihnachten noch beendet hat. Der Erschwernisausgleich decke insbesondere für flächenmäßig stark betroffene Betriebe den Einnahmeausfall jedoch bei Weitem nicht ausreichend ab. „Unsere Landesregierung muss hier nachbessern. Für Betriebe mit erheblichen Flächenanteilen in Naturschutzgebieten müssen die pflanzenschutzrechtlich zulässigen Ausnahmen weiterhin möglich sein“, so Conzen.

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