Die Europäische Kommission hat ihre Bedenken hinsichtlich einer verpflichtenden Angabe des Herkunftslandes für verschiedene Produkte bestätigt.
Die Brüsseler Behörde veröffentlichte vergangene Woche ihre bereits im Vorfeld durchgesickerten Berichte zur Machbarkeit einer solchen Kennzeichnung bei Milch und Milcherzeugnissen, weniger verbreiteten Fleischarten, unverarbeiteten Lebensmitteln sowie Produkten mit hauptsächlich einer Zutat. In allen Fällen sieht die Kommission von klaren Empfehlungen für die obligatorische Angabe des Ursprungslandes ab. Der Nutzen einer solchen Maßnahme übersteige nicht eindeutig die zusätzlichen Kosten.
Grundsätzlich spricht sich die Kommission für freiwillige Lösungen aus. Am neutralsten steht sie einer Kennzeichnungspflicht von Pferde- und Kaninchenfleisch sowie Wild gegenüber. Die Berichte stehen im Zusammenhang mit den am 13. Dezember 2014 in Kraft getretenen EU-Regeln zur Lebensmittelinformation für Verbraucher. Vor allem das Europaparlament hatte während der Verhandlungen über dieses Dossier wenigstens die Prüfung von Pflichtangaben gefordert. Die Berichte kommen mit mehrmonatiger Verspätung, denn sie sollten eigentlich bereits mit dem Gültigkeitsbeginn der Verordnung vorliegen.
Begrenzte Zahlungsbereitschaft
Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) sieht sich durch die Berichte der Kommission in der Forderung nach dem Erhalt der Freiwilligkeit von Herkunftsangaben bestätigt. „Das Interesse für die Herkunft der Lebensmittel ist nicht von der Hand zuweisen. Aber dieses Interesse anzuerkennen, heißt nicht, automatisch Verpflichtungen erlassen zu müssen“, erklärte BLL-Geschäftsführer Peter Loosen in Brüssel.
Die Bereitschaft, mehr Geld zu zahlen, sei nämlich eher begrenzt. Wenn es den Unternehmen also freigestellt bleibe, die Herkunft bestimmter Zutaten anzugeben, könne diese Auslobung im Wettbewerb als Vorteil genutzt werden. So könnten die Verbraucher selbst entscheiden, ob sie mehr zahlen wollten oder nicht.
Generell gebe es bereits eine Vielzahl von Regelungen zur Herkunft eines Lebensmittels, beispielsweise eine verpflichtende Angabe bei unverarbeitetem Fleisch von Rind, Schwein, Geflügel, Schaf oder Ziege, ferner bei Fisch, Obst und Gemüse, Honig und Biolebensmitteln. Darüber hinaus verwies Loosen auf die geschützten Herkunftsangaben der EU und das deutsche Regionalfenster.