Die Europäische Kommission wirbt bei den EU-Umweltministern um Unterstützung für die Bindung der Direktzahlungen an zusätzliche Umweltauflagen. Die Länder sollten stärker an der Debatte um die Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) teilnehmen. Ziel sei nach wie vor, die Direktbeihilfen an ein Bündel von flächendeckenden Maßnahmen zu knüpfen. Klar sei aber auch, dass ein solches Greening nur mit einem rentablen Agrarsektor und einer einfachen Verwaltung erfolgreich sein könne.
In diesem Zusammenhang bekräftigte die Kommission das Bekenntnis zum Bürokratieabbau: Die Cross-Compliance-Auflagen sollen gestrafft und vereinfacht werden. Gleichzeitig kündigte Brüssel eine stärkere Ausrichtung der Auflagenbindung an Klimaschutzziele und die Abgleichung mit den relevanten EU-Vorschriften an. Ferner soll die ländliche Entwicklung gestärkt werden, indem man deren Ziele optimiert und die Erreichung mit klaren Kenngrößen prüft.
Greening-Maßnahmen verpflichtend
Die Kommission bezeichnete das angestrebte Greening als neues Merkmal, das sich besonders durch die flächendeckende Anwendung auszeichne. Die Abgrenzung zu Cross Compliance soll darin bestehen, dass im bestehenden System Strafen greifen, während Landwirte im Rahmen der Ökologisierungskomponente für eine Auswahl von Umweltleistungen bezahlt würden. Allerdings lassen die Kommissare keinen Zweifel daran, dass diese Maßnahmen verpflichtend wären - im Gegensatz zu den freiwilligen Agrarumweltmaßnahmen unter der Zweiten Säule. Als Beispiele werden die Erhaltung von Dauergrünland, eine Flächenstilllegung, die Einhaltung von Fruchtfolgen, der Anbau von Zwischenfrüchten oder die Landwirtschaft in Natura-2000-Gebieten genannt. Der umwelt- und klimapolitische Nutzen solcher Maßnahmen wird nicht beziffert, aber als "sehr beträchtlich" eingeschätzt. Hier soll aber noch nicht Schluss sein: Das Greening soll als Ausgangspunkt dienen, um auch die Agrarumweltmaßnahmen weiter auszubauen und "ehrgeiziger" zu gestalten. (AgE)
vgl.:
BMELV hält zusätzliche Umweltmaßnahmen für notwendig (16.3.2011)