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EU-Rechnungshof kritisiert Verwendung von Agrarmitteln
Die Ausgaben unter der Gemeinsamen Agrarpolitik waren auch im vergangenen Jahr zu stark mit Fehlern behaftet. Zu diesem Schluss kommt der Europäische Rechnungshof (EuRH) in seinem Jahresbericht für 2012. Im Bereich der Direktzahlungen und Marktmaßnahmen sollen 3,8 % der Vorgänge fehlerhaft sein.
Die Ausgaben unter der Gemeinsamen Agrarpolitik waren auch im vergangenen Jahr zu stark mit Fehlern behaftet. Zu diesem Schluss kommt der Europäische Rechnungshof (EuRH) in seinem Jahresbericht für 2012.
Ausgehend von den stichprobenartigen Kontrollen geht der EuRH davon aus, dass im Bereich der Direktzahlungen und Marktmaßnahmen 3,8 % der Vorgänge fehlerhaft waren; das waren 0,9 Prozentpunkte mehr als 2011. Der überwiegende Teil der Ausgaben in diesem Bereich wird auf der Grundlage der landwirtschaftlichen Fläche berechnet.
Viele quantifizierbare Fehler sind laut EuRH auf Ungenauigkeiten in den Anträgen der Begünstigten zurückzuführen, zumeist überhöhte Flächenangaben. Beispielsweise wurden Flächen als Dauergrünland gefördert, obwohl sie in Wirklichkeit vollständig oder teilweise aus steinigem Boden bestanden oder mit dichtem Wald oder Sträuchern bedeckt waren.
Der Hof empfiehlt, die Beihilfefähigkeit von Flächen, insbesondere von Dauergrünland, ordnungsgemäß im Flächenidentifizierungssystem zu erfassen. Die nationalen Behörden sollen gewährleisten, dass Verwaltungs- und Kontrollsysteme beziehungsweise deren Datenbanken auf dem neuesten Stand sind. Die Zahlungen sollten auf den Kontrollergebnissen basieren; die Prüfer sollten in der Lage sein, die beihilfefähigen Flächen vor Ort zuverlässig zu ermitteln.
Falsch gemäht
Wesentlich stärker mit Fehlern belastet als die Erste Säule der EU-Agrarpolitik ist nach wie vor die ländliche Entwicklung. Dort ermittelt der EuRH für 2012 eine Fehlerquote von 7,9 %; das sind 0,2 Prozentpunkte mehr als 2011.
Die meisten Fehler führt der EuGH darauf zurück, dass die Begünstigten die Beihilfevoraussetzungen nicht einhielten, vor allem mit Blick auf Agrarumweltverpflichtungen, besondere Anforderungen für Investitionsprojekte und Vergabevorschriften. Beispielsweise mähte ein Begünstigter in Polen seine Flächen nicht auf die Weise, die in der Maßnahme für den Schutz von extensivem Dauergrünland und gefährdeten Vogelarten vorgesehen war. Ähnliche Fälle fand der EuRH in Tschechien, Schleswig-Holstein, Griechenland, Frankreich und Großbritannien. Der EuRH pocht auf bessere Kontrollen seitens der Mitgliedstaaten und eine angemessene Weiterverfolgung der aufgedeckten Fälle durch die Kommission. (AgE)
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