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EU-Sicherheitsbewertungen zu gentechnisch veränderten Sojasorten waren korrekt

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat der europäischen Futter- und Veredelungswirtschaft ein klares Signal in Richtung verlässliche Politik beschert, zeigt sich der Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes Manfred Nüssel über die Zulassung von transgenen Sojarohstoffen erfreut.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat der europäischen Futter- und Veredelungswirtschaft ein klares Signal in Richtung verlässliche Politik beschert, zeigt sich der Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes Manfred Nüssel über die Zulassung von transgenen Sojarohstoffen erfreut. Damit würden auch die Arbeit der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und die von ihr durchgeführten wissenschaftsbasierten Sicherheitsbewertungen gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel gestärkt.


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Laut Nüssel gefährden politisch motivierte Störfeuer seit Jahren die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Agrarwirtschaft. 2013 hatte die EU-Kommission die Anträge von drei deutschen Nichtregierungsorganisationen, den Zulassungsbeschluss für die gentechnisch veränderte Sojabohne MON 87701 x MON 89788 zu überprüfen, als unbegründet zurückgewiesen. „Ich begrüße daher ausdrücklich, dass das EuG nun die Rechtmäßigkeit des Kommissions-Beschlusses bestätigt hat“, so der DRV-Präsident.


Bekanntlich trifft die EU-Kommission ihre Zulassungsentscheidungen auf Basis der EFSA-Bewertungen. Das Gericht hat klargestellt, dass die drei Organisationen der Brüsseler Kommission keine Pflichtverletzung zur Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für Mensch, Tier und die Umwelt nachweisen konnten. „Das EuG untermauert das Wissenschaftsprinzip bei der Zulassung gentechnisch veränderter Organismen und stärkt die Autorität der Zulassungsbehörden“, begrüßte Nüssel.

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