Die Umweltminister der EU-Mitgliedstaaten haben das umkämpfte EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur während ihres Treffens am Mittwoch abgesegnet. 15 der 27 Mitgliedstaaten, die gut 66 % der EU-Bevölkerung vertreten, stimmten für das Gesetz. Das meldete die belgische EU-Ratspräsidentschaft am Montagvormittag.
Die EU-Staaten verpflichten sich damit Flussläufe zu renaturieren, Moore wieder zu vernässen und Naturschutzgebiete in ihren ursprünglichen zustand zurückzuversetzen.
Einigung steht schon Monate
Die Mitgliedstaaten, das EU-Parlament und die EU-Kommission hatten sich schon vor Monaten informell auf einen Gesetztext verständigt. Im Kreise der Mitgliedstaaten fand sich daraufhin jedoch keine erforderliche Mehrheit. Das gilt jeoch eigentlich als Formsache.
Stimme Österreichs entscheidend
Die Stimme von Österreichs grüner Umweltministerin Leonore Gewessler verhalt dem EU-Renaturierungsgesetz zur nötigen Mehrheit. Gewessler stimmte gegen den Willen des Wiener Bundeskanzleramtes bzw ihres Koalitionspartners, der konservativen Österreichsichen Volkspartei (ÖVP), für das Gesetz.
Mit dem Gesetz nimmt die EU die Mitgliedstaaten in die Pflicht „geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen“, heißt es vom EU-Parlament. Ob ein Ökosystem als geschädigt gilt, kann anhand bestimmter Indikatoren bestimmt werden. Maßnahmen zur Wiederherstellung sollen in nationalen Plänen festgelegt werden.
Fokus auf Natura 2000-Gebiete
Die Mitgliedstaaten müssen danach bis 2030 mindestens 30 % ihrer Wälder, Grünland und Feuchtgebiete sowie Flüsse, Seen oder Korallenriffe von schlechtem in guten Zustand versetzen.
Das gilt bei Mooren
Die Wiedervernässung der Moore bleibt ein zentrales Element des EU-Naturschutzgesetzes. Die Mitgliedstaaten sollen trockengelegte Moore „wiederherstellen“, was laut dem Kompromiss jedoch nicht unbedingt die Wiedervernässung bedeuten müsse.
Das EU-Parlament bestätigte folgende Zielmarken:
Bis 2030 30 % der Moore wiederherstellen, davon 25 % vernässt,
bis 2040 40 % der Moore wiederherstellen, davon ein Drittel vernässt,
bis 2050 50 % der Moore wiederherstellen, davon ein Drittel vernässt.
„Notbremse“ für die Landwirtschaft
Im Gesetz ist eine Notbremse für die Landwirtschaft vorgesehen. Das heißt, dass die Zielvorgaben für landwirtschaftliche Ökosysteme unter außergewöhnlichen Umständen ausgesetzt werden können. Etwa wenn dadurch die landwirtschaftliche genutzte Fläche stark verringert würde, die nötig ist, um genug Lebensmittel für die EU zu erzeugen.
Ergebnis "befremdet"
Die Familienbetriebe Land und Forst "nehmen die Zustimmung der Mitgliedsstaaten zum Trilogergebnis des NRL (Nature Restoration Law) mit Befremden zur Kenntnis". Das meldete der Verband am Montagmittag. Der Vorsitzende Max von Elverfeldt sagte: „Angesichts der Ergebnisse der Europawahl ist diese Entscheidung völlig unverständlich. Damit ist ein bürokratisches Konstrukt geschaffen, das dem eigentlichen Ziel des Naturschutzes entgegenwirkt."
Auch der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied meint: „Mit dieser Entscheidung ignorieren die Umweltminister das Ergebnis der Europawahl. Man kann uns Bauern nicht par ordre du mufti vorschreiben, wie wir zu wirtschaften haben. Das löst Widerstände aus."
Umweltverbände begeistert
Naturschutz- und Umweltverbände zeigten sich vom Votum der EU-Umweltminister begeistert. Vor allem Gewessler wurde von der Umweltseite gelobt. Der Deutsche Naturschutzring (DNR) spricht beispielsweise von "einem historischen Tag".