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Experten diskutieren im Umweltausschuss über den Wolf

Heute findet im Umweltausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Thema „Wolf“ statt. Dabei werden u.a. der DBV-Umweltbeauftragte Eberhard Hartelt und der Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen, Helmut Dammann-Tamke, den Abgeordneten Rede und Antwort stehen.

Lesezeit: 3 Minuten

Heute findet im Umweltausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Thema „Wolf“ statt. Dabei werden unter anderem der DBV-Umweltbeauftragte Eberhard Hartelt, der Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen, Helmut Dammann-Tamke, sowie der Geschäftsführer der Deutschen Wildtier Stiftung, Hilmar Frhr. von Münchhausen, den Abgeordneten Rede und Antwort stehen.


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Grüne beantragen Wolfskonzept


Die Grünen im Bundestag haben unterdessen beantragt, dass die Bundesregierung die Rückkehr des Wolfes sicherstellen, gleichzeitig aber die Freilandhaltung von Nutztieren aus Tier -, Natur - und Landschaftsschutzgründen unterstützen und ausbauen muss. Es sei Aufgabe einer nachhaltigen Politik, beides, einen stabilen Wolfsbestand und eine sichere Weidehaltung, in Einklang miteinander zu bringen, heißt es.


Die zuständigen Behörden seien sich darüber einig, dass der Erhaltungszustand des Wolfes trotz positiver Populationsentwicklung weiterhin als ungünstig zu bewerten ist. Allein in den Jahren von 2015 bis 2017 habe es 130 Todfunde gegeben, wobei über zwei Drittel auf Verkehrsunfälle zurückzuführen sind und lediglich bei 14 Wölfen ein natürlicher Tod festgestellt wurde. Für das Erreichen einer ausreichend großen und stabilen Wolfspopulation sei weiterer Schutz unbedingt erforderlich, schreiben die Abgeordneten, darunter Steffi Lemke, Harald Ebner, Friedrich Ostendorff oder Renate Künast.


Situation für Weidetierhalter existenzbedrohend


Sie fordern eine Vernetzung von Lebensräumen und die Schaffung von Wanderkorridoren zur Vermeidung von Verkehrsunfällen. Eine besondere Herausforderung stellten jedoch Übergriffe von Wölfen auf extensiv gehaltene Herdentiere wie Schafe, Ziegen und Rinder dar. Die Betriebe könnten oft kaum kostendeckend arbeiten, da ihre gesellschaftliche Leistung durch die derzeitige Agrarförderung nicht ausreichend honoriert werde. Zusätzliche Kosten für Herdenschutz sowie wirtschaftliche Schäden durch Wolfsrisse könnten Betriebe oft nicht mehr auffangen.


Die gesellschaftliche Akzeptanz für den Wolf hängt laut den Grünen deshalb davon ab, dass Lösungen gefunden werden, die Herden schützen. Mit der Rückkehr des Wolfes werde ein flächendeckender und standortangepasster Herdenschutz notwendig werden. Nur durch gute Prävention und eine schnelle, unbürokratische Kompensation von Wolfsübergriffen auf Nutztiere kann die Koexistenz von extensiver Weidetierhaltung und Wölfen funktionieren, so die Grünen in ihrem Antrag weiter.


Herdenschutz funktioniert


Die bisherigen Erfahrungen aus Bundesländern mit Wolfspopulationen zeigten, dass Herdenschutz funktionieren kann. Allerdings seien noch viele Fragen offen, bspw. zum Herdenschutz mit Eseln oder zur Wahl und Ausbildung der Herdenschutzhunde, die einzelne Tierhalter nicht alleine lösen können. Bürokratische Hürden würden hierbei oftmals eine effektive Förderung von Schutzzäunen und eine schnelle Abwicklung von Kompensationszahlungen im Schadensfall verhindern. Die Fraktion fordert daher ein Kompetenzzentrum Herdenschutz auf Bundesebene.


Abschuss und Aufnahme in Jagdrecht keine Lösung


Eine Bestandsregulierung des Wolfes durch Abschuss lehnt die Partei ab. Die Entnahme von Wölfen aus der Natur sei auch kein Ersatz für Herdenschutzmaßnahmen, sondern könne nur in Ausnahmefällen das letzte Mittel sein und müsse fachlichen Kriterien des Wolfsmanagements folgen, heißt es weiter. Ein Wolf, der nachweislich alle Scheu vor dem Menschen verloren hat bzw. wiederholt trotz fachgerechtem Herdenschutz für Nutztierrisse verantwortlich ist, könne bereits nach bestehender Gesetzeslage (§ 45 Absatz 7 des Bundesnaturschutzgesetzes ) und entsprechender Genehmigung erlegt werden.


Der Deutsche Bundestag sieht daher laut den Grünen keine Veranlassung, den Wolf in das Jagdrecht aufzunehmen, wo er auf Grund seines Schutzstatus einer ganzjährigen Schonzeit unterliegen würde. Das würde die schnelle Reaktion der zuständigen Behörden auf Einzeltiere mit atypischem Verhalten nur erschweren.

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