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LKV-Pflichtversicherung

FDP hinterfragt Beitragsmaßstab in der Krankenversicherung

Die Bauern können die Einkommensermittlung der LKV über das Testbetriebsnetz mit komplizierten Korrekturwerten und einer jährlich anzupassenden Verordnung kaum nachvollziehen, moniert die FDP.

Lesezeit: 2 Minuten

Kritisch beurteilt die FDP-Bundestagsabgeordnete Carina Konrad die Beitragsbemessung in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung (LKV). Gegenüber AGRA-EUROPE beklagte die FDP-Politikerin eine deutliche Benachteiligung der pflichtversicherten Landwirte.

Sie fordert die Bundesregierung zum Handeln auf. Es sei schon kaum zu vermitteln, warum Landwirte sich überhaupt über die LKV pflichtversichern müssten, so Konrad. Dass die Pflichtversicherten im Durchschnitt auch noch deutlich höhere Beiträge zahlten als freiwillig versicherte Landwirte mit vergleichbarem Einkommen, schlage dem Fass den Boden aus.

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Der FDP-Politikerin zufolge ist die Einkommensermittlung über das Testbetriebsnetz mit komplizierten Korrekturwerten und einer jährlich anzupassenden Verordnung kaum nachvollziehbar und „sicherlich nicht verwaltungseffizienter" als der Zugriff auf die tatsächlichen Einkünfte gemäß Steuerbescheid.

Um mehr Leistungsgerechtigkeit herbeizuführen, spricht sich Konrad dafür aus, pflichtversicherten Landwirten ein Wahlrecht zur Beitragsfestsetzung über die individuellen Einkünfte zu ermöglichen. Die Bundesregierung räume selbst ein, dass grundsätzlich andere Beitragsmaßstäbe denkbar seien.

Enormer Mehraufwand

In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion begründet die Bundesregierung die Beitragsermittlung über den Umweg des „korrigierten Flächenwerts“ ohne die Berücksichtigung betriebsindividueller Einkünfte mit der dadurch erreichten Vereinfachung.

Über Beziehungswerte auf der Grundlage eines fünfjährigen Durchschnitts der Einkommen aus dem Testbetriebsnetz des Agrarberichts werde eine Einkommenskomponente im Beitragsmaßstab berücksichtigt. Aus Sicht der Bundesregierung ist damit gewährleistet, dass sich „die grundsätzliche Einkommensentwicklung“ in der Landwirtschaft im Beitragsmaßstab niederschlage.

Eine Erhebung betriebsindividueller Daten würde nach Regierungsangaben einen „enormen Mehraufwand“ sowohl für die Versicherten als auch die Landwirtschaftliche Krankenkasse bedeuten. Zudem trage die derzeitige Beitragsberechnung dem Solidargedanken Rechnung.

Für die Bundesregierung ist gegenwärtig nicht erkennbar, „dass ein anderer Beitragsmaßstab die von der Solidargemeinschaft zu leistenden Beiträge auf den einzelnen Beitragszahler besser oder gerechter verteilen würde.“

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