Haben Sie in Eigenleistung einen Glasfaseranschluss installiert, können Sie den Fiskus an den Kosten beteiligen. Nutzen Sie den Anschluss nur betrieblich, können Sie die Kosten als Betriebsausgaben absetzen. In den meisten Fällen nutzen landwirtschaftliche Betriebe den Anschluss jedoch beruflich wie auch privat.
Haben Sie in Eigenleistung einen Glasfaseranschluss installiert, können Sie den Fiskus an den Kosten beteiligen. Nutzen Sie den Anschluss nur betrieblich, können Sie die Kosten als Betriebsausgaben absetzen. In den meisten Fällen nutzen landwirtschaftliche Betriebe den Anschluss jedoch beruflich wie auch privat. Dann müssen Sie die Kosten in einen betrieblichen und in einen privaten Teil aufteilen.
Für den privaten Anteil gilt Folgendes: Nutzen Sie das Grundstück, für das die Glasfaserleitung bestimmt ist, selbst, können Sie 20 % der Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten bei Ihrer Einkommensteuer steuermindernd geltend machen – höchstens jedoch 1200 €. Materialkosten dürfen Sie nicht ansetzen.
Ersetzen Sie hingegen in einer vermieteten Wohnung oder in einem Gebäude einen alten Internetanschluss, können Sie die Kosten des Glasfaseranschlusses als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen.
Schließen Sie das Glasfaserkabel an einen Neubau an, den Sie später einmal vermieten, können Sie die Kosten als (nachträgliche) Herstellungskosten des Gebäudes im Wege der AfA geltend machen.
Felix Reimann, wetreu Alfred Haupt KG, Münster
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Haben Sie in Eigenleistung einen Glasfaseranschluss installiert, können Sie den Fiskus an den Kosten beteiligen. Nutzen Sie den Anschluss nur betrieblich, können Sie die Kosten als Betriebsausgaben absetzen. In den meisten Fällen nutzen landwirtschaftliche Betriebe den Anschluss jedoch beruflich wie auch privat. Dann müssen Sie die Kosten in einen betrieblichen und in einen privaten Teil aufteilen.
Für den privaten Anteil gilt Folgendes: Nutzen Sie das Grundstück, für das die Glasfaserleitung bestimmt ist, selbst, können Sie 20 % der Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten bei Ihrer Einkommensteuer steuermindernd geltend machen – höchstens jedoch 1200 €. Materialkosten dürfen Sie nicht ansetzen.
Ersetzen Sie hingegen in einer vermieteten Wohnung oder in einem Gebäude einen alten Internetanschluss, können Sie die Kosten des Glasfaseranschlusses als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen.
Schließen Sie das Glasfaserkabel an einen Neubau an, den Sie später einmal vermieten, können Sie die Kosten als (nachträgliche) Herstellungskosten des Gebäudes im Wege der AfA geltend machen.