Die Bayerische Forstverwaltung erstellt im Jahr 2015 zum elften Mal seit 1986 für die rund 750 Hegegemeinschaften in Bayern die Forstlichen Gutachten zur Situation der Waldverjüngung.
In den Gutachten äußern sich die Forstbehörden zum Zustand der Waldverjüngung und ihre Beeinflussung durch Schalenwildverbiss und Fegeschäden. Sie beurteilen die Verbisssituation in den Hegegemeinschaften und geben Empfehlungen zur künftigen Abschusshöhe ab.
Die Forstlichen Gutachten 2015 sollen die Beteiligten vor Ort in die Lage versetzen, für die Schalenwild-Abschussplanperiode 2016/19 einvernehmlich gesetzeskonforme Abschusspläne aufzustellen. Für die unteren Jagdbehörden stellen sie eine wichtige Entscheidungsgrundlage bei der behördlichen Abschussplanung dar. Mehr in folgendem Video:
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