Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Frankreich ein weiteres Mal wegen Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie verurteilt. In einem Urteil vom Anfang September hält es der EuGH für erwiesen, dass Paris eine Reihe von Detailregelungen zur Begrenzung des Stickstoffeintrags nicht umgesetzt hat.
Damit bestätigt der Gerichtshof Vorwürfe der Europäischen Kommission. Danach verstößt Frankreich unter anderem gegen die Nitratrichtlinie, weil die Zeiträume für die Ausbringung bestimmter Düngemittel nicht ausreichend begrenzt seien. Ferner moniert der Gerichtshof, dass Frankreich die Lagerung von Festmist mit Stroh auf dem Feld für eine Dauer von zehn Monaten erlaube und es zudem versäume, Landwirten und Überwachungsbehörden geeignete Instrumente an die Hand zu geben, um die Ausbringung der optimalen Stickstoffmenge unter Wahrung des Düngegleichgewichts zu kalkulieren.
Darüber hinaus gibt der EuGH den Einschätzungen der Kommission Recht, dass Frankreich die Stickstofffreisetzungswerte einer Reihe von Nutztieren auf einer fehlerhaften Grundlage berechne und oft einen pauschalen Verflüchtigungskoeffizienten von 30 % ansetze. Diese Werte jedoch sind Grundlage zahlreicher Umweltschutzprogramme der französischen Departements.
Außerdem wird Paris angekreidet, das Ausbringen von mineralischen und organischen Düngemitteln auf gefrorenen oder schneebedeckten Böden zu erlauben. Schließlich steht in der Kritik, dass für das Ausbringen von Düngemitteln auf stark geneigten Flächen keine ausreichend transparenten Kriterien gälten.