Frau stürzt von fremden Pferd - Halter wehrt Ansprüche ab
In einer Reithalle kam es zu einem Unfall: Eine Anfängerin fiel vom Pferd. Das Gericht musste anschließend über das Schmerzengeld entscheiden und gab dem Tierhalter bzw. der Versicherung recht.
Ein Pferdehalter ließ eine unerfahrene, von vornherein unsichere Reiterin sein Pferd reiten. Als das Tier dann vom Trab in den Galopp wechselte, fiel sie herunter. Sie prallte mit dem Kopf gegen einen Holzpfosten der Reithalle und erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma.
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung des Pferdebesitzers zahlte der Frau freiwillig 2.000 € Schmerzensgeld. Einen höheren Betrag lehnte die Versicherung ab.
Zu Recht, so das Urteil des Oberlandesgerichtes Oldenburg. Denn nach Zeugenaussagen sei klar geworden, dass nicht die „Tiergefahr“ des Pferdes zum Sturz der Reiterin geführt hat, sondern ein Reitfehler. Die Reiterin habe wohl aus Unsicherheit die Beine angepresst und so dem Tier versehentlich den Befehl zum Galopp gegeben (Az: 2 U 106/21).
Hinweis:
Bitte aktivieren Sie Javascipt in Ihrem Browser, um diese Seite optimal nutzen zu können
Zum Lesen dieses Artikels benötigen Sie ein top agrar Abonnement
Ein Pferdehalter ließ eine unerfahrene, von vornherein unsichere Reiterin sein Pferd reiten. Als das Tier dann vom Trab in den Galopp wechselte, fiel sie herunter. Sie prallte mit dem Kopf gegen einen Holzpfosten der Reithalle und erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma.
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung des Pferdebesitzers zahlte der Frau freiwillig 2.000 € Schmerzensgeld. Einen höheren Betrag lehnte die Versicherung ab.
Zu Recht, so das Urteil des Oberlandesgerichtes Oldenburg. Denn nach Zeugenaussagen sei klar geworden, dass nicht die „Tiergefahr“ des Pferdes zum Sturz der Reiterin geführt hat, sondern ein Reitfehler. Die Reiterin habe wohl aus Unsicherheit die Beine angepresst und so dem Tier versehentlich den Befehl zum Galopp gegeben (Az: 2 U 106/21).