Alle Cross Compliance-Kontrollen sollen künftig mindestens 24 Stunden zuvor bei den betroffenen Landwirten angekündigt werden. Das fordern die Freien Wähler in einem Dringlichkeitsantrag, der am Donnerstag ins Plenum des Bayerischen Landtags eingebracht wurde.
Dr. Leopold Herz, Agrar-Sprecher der Fraktion, stellt dazu fest: „Bei einer Ankündigung 24 Stunden im Voraus ist auch der Zweck der Kontrolle nicht gefährdet, da die Zeit nicht ausreicht, um eventuell bestehende Mängel in einem landwirtschaftlichen Betrieb auszubessern.“
Die Ankündigung der Cross Compliance-Kontrollen helfe letztlich beiden Seiten. „Kontrolleure können sicher sein, auf bäuerlichen Betrieben einen Ansprechpartner anzutreffen. Und die Landwirte selbst sind in der Lage, ihren Tagesablauf so zu planen, dass die Inspektionen schnell und reibungslos durchgeführt werden können“, erklärt Herz. So werde der Betriebsablauf nicht mehr als unbedingt erforderlich gestört, eine entsprechende Verordnung der EU-Kommission lasse ein solches Vorgehen problemlos zu. „Unangemeldete Betriebsbesichtigungen müssen jedoch in begründeten Verdachtsfällen auch weiterhin möglich sein“, so Herz.