Das Haftungsrisiko trage danach weiter der Anwender, womit die Grüne Gentechnik praktisch erledigt sei, freut sich Bauernbund-Präsident Karsten Jennerjahn. Nach Einschätzung des Bauernbundes ist gentechnisch verändertes Saatgut in einem professionell geführten Betrieb überflüssig. Die damit verbundenen Patente auf Pflanzen seien für die Bauern eine moderne Form der Leibeigenschaft, für wenige Industriekonzerne eine Lizenz zum Gelddrucken, so Jennerjahn. Der Bauernbund fordert deshalb, dass künftig keine Patente mehr auf lebende Organismen erteilt werden dürfen.
Auch der Bayerische Bauernverband (BBV) hat heute nochmals seine ablehnende Haltung zum kommerziellen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen sowie sein kategorisches Nein zur Patentierung von Pflanzen und Tieren bekräftigt. Für den Bauernverband sei unverständlich, dass die Politik im Rahmen der Novelle des Gentechnikgesetzes wesentliche Forderungen des Berufsstandes nicht aufgegriffen habe. So forderten die Kreisobmänner als wichtigste Voraussetzung zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden Saatgutreinheit in Form eines Schwellenwerts von zufällig und technisch unvermeidbaren gentechnischen Veränderungen im Saat- und Pflanzgut von möglichst 0,1 %. Nicht nachvollziehbar sei, dass die Politik einerseits Wahlfreiheit wolle, aber unterschiedliche Abstände zwischen Anbauflächen mit gentechnisch veränderten Pflanzen und Flächen ohne Gentechnik festlege, je nachdem ob letztere konventionell oder ökologisch bewirtschaftet wurden. Diese unterschiedliche Handhabung entbehre jeglicher fachlichen Grundlage. Zudem wären unter der Voraussetzung, dass Sicherheitsabstände auch Wetterkapriolen standhalten müssten, die getroffenen Werte wesentlich zu vergrößern. Nicht zuletzt habe der Gesetzgeber die Problematik von zufälligen und technisch vermeidbaren gentechnischen Verunreinigungen unter dem gesetzlichen Stellenwert von 
0,9 % die hohe wirtschaftliche Schäden von Nichtnutzern der Gentechnik mit sich bringen könne, in der Novelle des Gentechnikgesetzes ignoriert.
Unerklärlich und sicherlich nicht im Sinne des Verbrauchers ist für den Verband auch die in der Novellierung des Gentechnikgesetzes beschlossene, nun mögliche Kennzeichnung von Lebensmitteln "Ohne Gentechnik". Demnach kann die Kennzeichnung von Lebensmitteln "Ohne Gentechnik" im Grundsatz schon dann verwendet werden, wenn kein kennzeichnungspflichtiges Futtermittel zum Einsatz kommt. Nicht mehr generell untersagt wäre es, mit Hilfe von Gentechnik gewonnene Enzyme, Vitamine, Verarbeitungshilfsstoffe in Produktion und Verarbeitung einzusetzen. Diese Vorgehensweise sei unverständlich und verunsichere die Verbraucher, erklärt der BBV heute in einer Mitteilung.