Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

News

Gentechnikgesetz beschlossen

Der Bundestag hat am Freitag mit Mehrheit die Kennzeichnung "Ohne Gentechnik" im EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz beschlossen.

Lesezeit: 3 Minuten

Diese Kennzeichnung war bislang lediglich in einer Verordnung geregelt. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, soll die Neuregelung dem Verbraucher die Möglichkeit bieten, künftig auf einen Blick zu erkennen, ob für ein Produkt Gentechnik zum Einsatz kam. Die Anforderungen für die Verwendung des Aufdrucks "Ohne Gentechnik" werden jetzt genauer gefasst. Lebensmittel, die dieser Kennzeichnung gerecht werden, enthalten keine gentechnisch veränderten Organismen (GVO) oder daraus gewonnene Bestandteile. Die Kennzeichnung "Ohne Gentechnik" gilt sowohl für konventionell hergestellte Produkte als auch für Öko-Produkte. Nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums können tierische Lebensmittel wie Milch, Fleisch und Eier mit einem "Ohne Gentechnik"-Etikett beworben werden, wenn das Futter keine gentechnisch veränderten Pflanzen wie Soja oder Mais enthält. Futtermittelzusätze allerdings dürfen auch dann verwendet werden, wenn sie mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt wurden. Solche Zusätze - vor allem Aminosäuren, Enzyme oder Vitamine - sind in vielen Futtermischungen enthalten. Auch Zusatzstoffe, die mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt werden, gehen als gentechnikfrei durch. Nicht mit dem Aufdruck versehen werden dürfen Lebensmittel, Zutaten oder Zusatzstoffe, wenn sie ein gentechnisch veränderter Organismus sind. Beispiele dafür wären Tomaten, Kartoffeln - oder Fleisch aus einem gentechnisch veränderten Schwein. Auch Zucker aus gentechnisch veränderten Zuckerrüben zählt dazu. Gentechnisch veränderte Lebensmittel sind zu kennzeichnen - das gilt auch für Imbissbuden und Restaurants.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

GVO-Anbau neu geregelt


Neu geregelt ist nun auch der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen. Wie im Entwurf vorgeschlagen, müssen Felder mit gentechnisch verändertem Mais künftig mindestens 150 Meter von konventionellen Äckern entfernt sein. Der Abstand zu Öko-Anbauflächen muss 300 Meter betragen, um ein Vermischen der Gen-Pflanzen mit anderen Gewächsen zu verhindern. Benachbarte Bauern können sich aber absprechen und die Abstände unterschreiten. Für Auskreuzungen von Gen-Pflanzen auf andere Felder müssen weiter die Bauern haften. Das öffentliche Standortregister, in dem Felder mit Gen-Pflanzen aufgeführt sind, wird weiter wie bisher geführt. Dies war auf Kritik gestoßen, da militante Gentechnik-Gegner wiederholt Forschungsfelder zerstört hatten.


Auch bei der Haftung ändert sich nichts. Wie bisher auch haften Landwirte, die GV-Pflanzen anbauen, für wirtschaftliche Schäden bei ihren Nachbarn, die durch GVO-Einträge in konventionellen Bestände entstehen. Diese Entschädigungspflicht besteht auch dann, wenn der GV-Pflanzen nutzenden Landwirte alle Vorschriften beachtet hat und ihm kein Verschulden trifft.


Der Deutsche Bauernverband rät daher trotz der Änderung des Gentechnikgesetzes nach wie vor vom Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ab. Landwirte seien auch künftig einem unkalkulierbaren Risiko ausgesetzt. Auch der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter hält das Gesetz weiterhin für nicht geeignet, den Einsatz moderner Pflanzenbiotechnologie zu befördern. Der Bundesrat wird nun am 15. Februar über das Paket entscheiden.





Die Redaktion empfiehlt

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.