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Gesetzlicher Mindestlohn in der Landwirtschaft bereits ab 2015?

Der Landwirtschaft droht die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro je Stunde zum 1. Januar 2015. Das geht aus dem Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums für ein „Tarifautonomiestärkungsgesetz“ hervor, der am 2. April vom Bundeskabinett beschlossen werden soll.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Landwirtschaft droht die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro je Stunde zum 1. Januar 2015. Das geht aus dem Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums für ein „Tarifautonomiestärkungsgesetz“ hervor, der am 2. April vom Bundeskabinett beschlossen werden soll.


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Danach sollen Tarifverträge über den 1. Januar 2015 hinaus nur dann weiter gelten, wenn die jeweilige Branche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen worden ist und die Regelungen durch Rechtsverordnung vom Bundesarbeitsministerium allgemeinverbindlich erklärt wurden. Voraussetzung für die Aufnahme in das Entsendegesetz ist ein bundesweiter Tarifvertrag.


Für die Landwirtschaft gibt es einen solchen bundesweiten Tarifvertrag bislang nicht. Der Gesamtverband der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) handeln traditionell eine Bundesempfehlung aus, die anschließend auf regionaler Ebene in Tarifverträge einfließt.


Um ins Entsendegesetz aufgenommen zu werden, müssten GLFA und IG BAU kurzfristig einen bundesweit gültigen Tarifvertrag schließen. Der würde dann bis 31. Dezember 2016 gelten. Ab 1. Januar 2017 gilt in jedem Fall der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro.


Gesprächsbereitschaft


Unterdessen haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber Verhandlungsbereitschaft über einen bundesweiten Tarifvertrag für die Landwirtschaft signalisiert.

 

„Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt ist gesprächsbereit“, sagte deren stellvertretender Bundesvorsitzender Harald Schaum. Allerdings müssten die Arbeitgeber zunächst für sich erst einmal klären, „ob sie Verhandlungen wollen“, betonte Schaum.


Dies bestätigte inzwischen GLFA-Präsident Martin Empl. „Der Gesamtverband ist immer zu Gesprächen bereit, wenn es unseren Sonderkulturbetrieben hilft, die existenzgefährdende Regelung eines Mindestlohns zeitweise erträglicher zu gestalten“, erklärte Empl auf Anfrage. Basis seien für ihn die bestehenden regionalen Lohnregelungen für die Saisonarbeitskräfte, die bis Ende 2018 gemeinsam mit der IG BAU tariflich beschlossen worden seien.

 

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