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topplus Bundestagsentscheidung

Gesetzlicher Schutz der Agrarwirtschaft vor dem Handel vor Vollendung

Der Agrarausschuss des Bundestages hat dem Gesetz gegen unfaire Handelspraktiken zugestimmt. Damit sollen Erzeuger und Lebensmittelwirtschaft mehr Marktmacht gegenüber dem Handel bekommen.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Gesetz gegen unfaire Handelspraktiken in der Lebensmittelkette hat am Mittwoch den Agrarausschuss des Bundestages passiert. Damit kann es am Donnerstagabend im Plenum des Bundestages verabschiedet werden.

Stegemann begrüßt politisches Signal

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„Wir setzen damit ein klares politisches Signal, dass wir dem Lebensmitteleinzelhandel nicht alles durchgehen lassen“, sagte der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Albert Stegemann gegenüber top agrar. Mit dem Gesetz sollen die Landwirtschaft und die Lebensmittelwirtschaft auf eine bessere Augenhöhe mit dem Lebensmitteleinzelhandel kommen.

Gegen den Widerstand des LEH

Bis zu Letzt hatte es harte Verhandlungen um das „Gesetz zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes“, wie es offiziell heißt, gegeben. Vor allem der Lebensmitteleinzelhandel (LEH) hatte sich gegen die weitreichenden Eingriffe in sein Verhältnis zur Lebensmittelwirtschaft gewehrt.

Gesamte Milchwirtschaft fällt unter den Schutz

Der Bundestag hat in den Schlussverhandlungen noch einmal deutlich mehr Unternehmen aus der Lebensmittelkette in den Schutz des Gesetzes aufgenommen. Künftig gelten die Regeln für Unternehmen bis zu einem Umsatz von 4 Mrd. € in Deutschland. Damit ist ein Großteil der Unternehmen aus den Sektoren Milch, Fleisch, Obst und Gemüse und Gartenbau in dem Gesetz drin. Das gilt vollständig für die Molkereien, unter denen nun auch das größte deutsche Molkereiunternehmen Deutsches Milchkontor (DMK) von dem Gesetz geschützt wird.

Schwarze Liste mit verbotenen Handelspraktiken

Das Gesetz enthält eine schwarze Liste an verbotenen Handelspraktiken. Danach sind zum Beispiel kurzfristige Stornierungen bei verderblichen Lebensmitteln, einseitige Lieferbedingungen seitens des Handels oder die Rückgabe nicht verkaufter Erzeugnisse an den Lieferanten ohne Zahlung des Kaufpreises künftig verboten. Zudem werden Listungsgebühren für bereits markteingeführte Produkte künftig verboten (pay to stay). Bei Zuwiderhandlungen gibt es ein Bußgeld von bis zu 750.000 €.

Ombudsstelle soll Verstöße klären

Außerdem soll eine unabhängige und weisungsungebundene Ombudsstelle für mehr Fairness in der Lebensmittelversorgungskette eingerichtet werden. Sie soll vor dem Hintergrund von erhaltenen Meldungen zu unfairen Handelspraktiken eine Untersuchung initiieren und Verstöße an die Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft (BLE) weiterleiten. Zudem soll die Ombudsstelle die Produktionskosten und Preisentwicklung beobachten.

Ernährungsindustrie fordert weitere Schritte

Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) begrüßt das Gesetz. "Dies ist ein dringend erforderlicher Schritt in die richtige Richtung, dem weitere folgen müssen", sagte Peter Feller, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der BVE. Die Konzentration im deutschen Lebensmitteleinzelhandel schreite weiter voran. "Aus den Unternehmen vernehmen wir mehr Stimmen denn je, die sich über unfaires Verhalten einzelner Handelspartner beschweren, wie zum Beispiel unberechtigte Rechnungskürzungen im großen Stil", sagte er am Mittwoch. Die BVE würde den Einflussbereich des Gesetzes gern noch über die 4-Mrd.-€-Grenze hinaus erweitern. Zahlreiche Betriebe aus der Ernährungsindustrie seien von dem Gesetz noch nicht erfasst.

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