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topplus UTP Entscheidung im Bundestag

Gesetz gegen unfaire Handelspraktiken soll mehr Unternehmen schützen

Die Große Koalition erhöht die Zahl der Unternehmen, die vom Gesetz gegen unfaire Handelspraktiken profitieren sollen. Das Gesetz soll eine bessere Augenhöhe zum Lebensmittelhandel ermöglichen.

Lesezeit: 3 Minuten

Sieben Tage nach Verstreichen der von der EU gesetzten Frist, wird der Bundestag am Freitag über das Gesetz gegen unlautere Handelspraktiken verabschieden. Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich auf weitere Verschärfungen an der Regierungsvorlage verständigt.

Danach soll das Gesetz weit mehr Unternehmen vor unfairen Praktiken seitens des Lebensmittelhandels schützen als bisher geplant. In einem gemeinsamen Antrag haben sich CDU/CSU und SPD darauf verständigt, die Umsatzschwelle, bis zu der das Gesetz gilt, auf 4 Mrd. € zu erhöhen. Die Bundesregierung hatte sich an der EU-Richtlinie orientiert und die Umsatzgrenze bei bereits 350 Mio. € eingesetzt. Mit der Erhöhung sei nun ein Großteil der Unternehmen aus den Sektoren Milch, Fleisch, Obst und Gemüse und Gartenbau in dem Gesetz drin, heißt es aus Koalitionskreisen.

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Mit der Erhöhung der Umsatzgrenze auf 4 Mrd. € sind auch die größten Unternehmen in der Milch- und Fleischbranche vom Gesetz erfasst. Der Umsatz des größten deutschen Molkereiunternehmens Deutsches Milchkontor (DMK) lag 2019 zwar bei 5,8 Mrd. €. Doch die 4-Mrd.-€ Grenze im Gesetz gilt nur für den Umsatz in Deutschland. Der Primus der deutschen Fleischwirtschaft, die Tönnies-Gruppe, hat im Jahr 2019 einen Umsatz von 7,3 Mrd. € erzielt. Die Obst und Gemüse sowie Gartenbau Erzeugergemeinschaft Landgard konnte im Jahr 2019 einen Umsatz von 2 Mrd. € vorweisen.

Die Liste an verbotenen Handelspraktiken erweitert die Koalition nun um eine weitere Maßnahme. Danach sollen Listungsgebühren für bereits markteingeführte Produkte künftig verboten (pay to stay). Die Bundesregierung hatte, die von der EU in ihrer Richtlinie bereits geforderten Verbote bereits um zwei erhöht. Danach sind künftig zum Beispiel kurzfristige Stornierungen bei verderblichen Lebensmitteln, einseitige Lieferbedingungen seitens des Handels oder die Rückgabe nicht verkaufter Erzeugnisse an den Lieferanten ohne Zahlung des Kaufpreises verboten.

Eine weitere Änderung an der Regierungsvorlage durch den Bundestag ist nach der Vereinbarung von CDU/CSU und SPD eine Erhöhung des Bußgeldes auf 750.000 €, sollten Händler gegen die neuen Vorgaben verstoßen.

Zusätzlich will die Koalition eine unabhängige und weisungsungebundene Ombudsstelle für mehr Fairness in der Lebensmittelversorgungskette einrichten. Sie soll mit zunächst drei Ombudspersonen sowie einer den Aufgaben entsprechenden Administration ausgestattet werden. Die Ombudsstelle soll vor dem Hintergrund von erhaltenen Meldungen zu unfairen Handelspraktiken eine Untersuchung initiieren und Verstöße an die Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft (BLE) weiterleiten dürfen. Die Namen der Informationsgeber sollen dabei immer anonym bleiben. Zudem soll die Ombudsstelle die Produktionskosten und Preisentwicklung beobachten.

Die Bundesregierung hatte das Gesetz gegen unfaire Handelspraktiken in der Lebensmittelkette bereits im November 2020 verabschiedet. Es geht ordnungsrechtlich gegen unfaire Handelsbeziehungen vor und soll die Marktposition kleinerer Lieferanten und landwirtschaftlicher Betriebe in der Lebensmittelkette stärken.

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