Nicht zur Diskussion steht für den Vorsitzenden des Bundestagsernährungsausschusses, Hans-Michael Goldmann, das tierärztliche Dispensierrecht. In einem Schreiben an den nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsminister Johannes Remmel weist der FDP-Politiker dessen Forderung nach einer kritischen Auseinandersetzung mit dem Dispensierrecht im Zuge der angestrebten Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung zurück.
Praktiker und Wissenschaftler hätten die Vorzüge des Dispensierrechts längst erkannt, so Goldmann. Die Entwicklung in Ländern, die das Dispensierrecht abgeschafft hätten, zeige, „dass die Probleme keinesfalls geringer wurden, sondern sich nur verschieben“. Eine Abschaffung würde dem Ausschussvorsitzenden zufolge einen völligen Neuaufbau von Überwachungsstrukturen erfordern.
Die Betreuungsintensität in dünn besiedelten Gegenden wäre laut Goldmann nicht mehr sichergestellt und dadurch würde die Tiergesundheit in unverantwortbarem Maße gefährdet. Apotheker, die dann mit der Vergabe der Tierarzneimittel beauftragt werden müssten, könnten weder den fachlichen Einsatz von Tierarzneimitteln beurteilen, noch hätten sie ausreichende Expertise in Bezug auf Tierbestände.
„Der Schwarzmarkt und der lnternethandel würden unkontrolliert wachsen, während tierärztliches Fachpersonal und Veterinäre der Arbeitslosigkeit ausgesetzt wären“, warnt Goldmann. Die Verlierer einer solchen Entwicklung sieht der Abgeordnete im gesundheitlichen Verbraucherschutz, Kleinbetrieben und Hobbytierhaltern. (AgE)