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Klage

Grundsteuer: Einsprüche bleiben liegen - Verwaltung droht nun eine Klage

3,2 Mio. Bürger und Landwirte haben gegen ihre Grundsteuerbescheide Einspruch eingelegt. Die Finanzämter kommen mit der Bearbeitung nicht hinterher und müssen nun mit einer Klage rechnen.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Ärger um die Grundsteuerreform nimmt kein Ende: Mit dem Abgeben der Grundsteuererklärung überforderte Bürger, mit der Bearbeitung der Erklärungen überforderte Ämter und nun Behörden, die mit der Bearbeitung der vielen Einsprüche der Bürger gegen ihre Bescheide überfordert sind.

Einem Bericht der Bildzeitung zufolge warten 3,2 Millionen Bürger darauf, dass die Finanzverwaltung ihre Einsprüche gegen die Bescheide abarbeitet. Die Behörden würden allerdings mauern, heißt es weiter.

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Bürgern droht Steuererhöhung

„Die Finanzämter blockieren effektiven Rechtsschutz“, zitiert Bild.de Steuerzahlerpräsident Reiner Holznagel. Dadurch würden Millionen Häuser falsch bewertet. Eigentümer und Mieter müssten künftig mit einer stetig steigenden Grundsteuer rechnen, was Wohnen noch weiter verteuere. Dagegen könnten sich die Bürger zwar wehren, solange die Verwaltung aber untätig bleibe, nutze das keinem. Kai Warnecke, Verbandspräsident des Wohnverbandes Haus & Grund, spricht in diesem Zusammenhang sogar von einer „Bankrotterklärung des Rechtsstaats“ gegenüber Bild.

Klage soll Verwaltung unter Druck setzen

Haus & Grund und der Steuerzahlerbund wollen die Finanzämter nun zum Handeln zwingen und eine Untätigkeitsklage vor Gericht einreichen. Diese kann erhoben werden, wenn eine Behörde nicht innerhalb einer gesetzlich vorgeschriebenen Frist auf einen Widerspruch reagiert. Die dafür vorgeschriebene Frist beträgt in der Regel drei Monate. Viele Bürger warten hingegen bereits seit sechs Monaten auf eine Entscheidung der Finanzämter.Allerdings sind die Voraussetzungen und Fristen für eine Untätigkeitsklage nicht für jeden Fall gleich. Ob die Klage daher Erfolg hat, ist ungewiss.

Endgültige Steuer steht noch nicht fest

Hintergrund: Nachdem Sie Ihre Daten dem Finanzamt übermittelt haben, erhalten Sie einen Feststellungsbescheid. Darin teilt das Finanzamt ­Ihnen die neuen Grundsteuerwerte mit. Diese sind dann Grundlage für die eigentliche Berechnung der neuen Grundsteuer, die erstmals 2025 fällig wird. Mehr Infos dazu finden Sie hier: Keine Grundsteuererklärung eingereicht? Jetzt drohen Strafzahlungen!

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