Nach einem Zugunglück mit zwei Toten und 15 Verletzten im Frühjahr 2015 in Ibbenbüren hat das in Münster tagende Amtsgericht Ibbenbüren den Schlepperfahrer am Montag zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der 25-jährige Nutzfahrzeugmechatroniker den Zusammenstoß fahrlässig verursacht hatte.
Beim Überqueren eines Bahnübergangs war das Güllefass aus der nicht gesicherten Kugelkupplung gesprungen und auf den Gleisen liegen geblieben. Trotz verzweifelter Versuche des Fahrers, das Fass noch mit einer Kette von den Schienen zu ziehen und einen herannahenden Zug zu warnen, kam es kurze Zeit später zur Kollision. Die Fahrerkabine wurde eingedrückt, die Seite des Zuges aufgerissen. Der Lokführer und eine 18 Jahre alte Frau starben.
Der Fahrer hatte vor Gericht erklärt, er habe als Aushilfe auf dem Betrieb mitgearbeitet. Das Gespann stand wohl abfahrbereit auf dem Hof, die ordnungsgemäße Sicherung des Wagens habe er dabei nicht überprüft. Offenbar fehlte da schon ein Sicherungsbolzen. Der Eigentümer schwieg zu den Vorwürfen. Das Gericht sah den Fahrer in der Pflicht, dies zu überprüfen.
Der Westfalenbahn entstanden am Triebwagen Schäden in Höhe von 1,7 Millionen Euro zuzüglich 700.000 Euro Ausfallkosten.