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Habeck sieht seine Dauergrünlandpolitik bestätigt
In Schleswig-Holstein sieht Landwirtschaftsminister Dr. Robert Habeck die Notwendigkeit, Dauergrünland per Gesetz zu schützen, durch neue Zahlen zur Entwicklung von Grünland bestätigt. „Manche haben die Notwendigkeit eines Dauergrünlanderhaltungsgesetzes angezweifelt."
In Schleswig-Holstein sieht Landwirtschaftsminister Dr. Robert Habeck die Notwendigkeit, Dauergrünland per Gesetz zu schützen, durch neue Zahlen zur Entwicklung von Grünland bestätigt. „Manche haben die Notwendigkeit eines Dauergrünlanderhaltungsgesetzes angezweifelt. Doch die Entwicklung zeigt, dass es gerade rechtzeitig verabschiedet wurde. Ohne unser Gesetz wäre das für Klima-, Boden- und Gewässerschutz extrem wichtige Dauergrünland jetzt völlig ungeschützt“, erklärte der Grünen-Politiker.
Nach Angaben des Kieler Agrarressorts auf Basis einer Auswertung des Bundes gingen im nördlichsten Bundesland 2013 rund 4,8 % Dauergrünland im Vergleich zum Referenzjahr 2003 verloren: Während es damals noch 362 649 ha Grünland waren, sind es aktuell nur noch 341 322 ha. Im Vergleich zu 2012 seien zuletzt jedoch insgesamt 1 774 ha hinzugekommen. Somit sei etwa ein Drittel der Landesfläche Dauergrünland.
Habecks Ausführungen zufolge wurde Dauergrünland bis 2008 massiv umgebrochen, weil Ackerbau betriebswirtschaftlich für viele Landwirte attraktiver ist. Erst durch eine Dauergrünlanderhaltungsverordnung auf Grundlage von EU-Recht habe dieser Umbruch gestoppt werden können. Allerdings habe sich zuletzt eine paradoxe Situation eingestellt: Es habe die Gefahr bestanden, dass die Verordnung hätte aufgehoben werden müssen, da diese nicht gelten dürfe, wenn im Vergleich zum Jahr 2003 der Verlust von Dauergrünland weniger als 5 % betrage. Diese Quote sei nun unterschritten worden. Der Minister erinnerte in dem Zusammenhang an das im September im Landtag verabschiedete Dauergrünlanderhaltungsgesetz. (AgE)