Eine positive Zwischenbilanz ihrer Arbeit in dieser Legislaturperiode zieht die Agrar-Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Christel Happach-Kasan. „Die bisherige Agrarpolitik der Bundesregierung trägt in wesentlichen Bereichen unsere Handschrift“, sagte die FDP-Politikerin. Dies gelte für die Positionierung zu den Brüsseler Vorschlägen für die EU-Agrarreform und insbesondere zum Greening, für die ablehnende Haltung gegenüber einer Kappung und Degression der Direktzahlungen, die Forderung nach Abschaffung der EU-Exporterstattungen sowie ferner die Änderung des Tierseuchengesetzes mit der zügigeren Einführung einer Meldepflicht, die Novelle des Pflanzenschutzgesetzes oder auch das Seefischereigesetz.
„Wir pflegen in der Koalition einen vertrauensvollen Umgang“, betonte Happach-Kasan. Sie räumte zugleich ein, dass es beim Thema „Grüne Gentechnik“ deutliche Auffassungsunterschiede gebe. Sie habe mit Bedauern zur Kenntnis nehmen müssen, so die Liberale, „dass sich Ministerin Ilse Aigner in der Beurteilung der Grünen Gentechnik von der Linie der Koalition abgrenzt und damit der Münchner CSU folgt.“
Happach-Kasan wirft der CSU im Hinblick auf die Grüne Gentechnik eine „technologiefeindliche Haltung“ vor. Damit verabschiede sich die Partei von ihrem früheren Erfolgsmodell „Laptop und Lederhose“ und setze nur noch auf „Lederhose“. In der Frage der Nulltoleranz sei die Öffentlichkeit zuletzt bewusst falsch informiert worden. „Hier geht es nicht um Fragen von Sicherheit und Transparenz, sondern allein um die Einführung eines praktikablen technischen Schwellenwertes“, betonte die schleswig-holsteinische Abgeordnete. Sie machte zugleich deutlich, dass sich an ihrer positiven Einstellung zur Grünen Gentechnik nichts geändert habe: „Ich bin überzeugt, dass ein verantwortungsvoller Einsatz der Grünen Gentechnik für Mensch und Umwelt Nutzen bringt.“ Allerdings habe sie auf ideologische Grabenkämpfe „keine Lust mehr“.
Gegen überzogene Vorschriften
Erneut sprach sich Happach-Kasan dafür aus, große gewerbliche Tierhaltungsanlagen von der Privilegierung im Außenbereich auszuschließen. Dabei sollten jedoch feste Grenzen des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Gesetz) zugrunde gelegt werden, um das Verfahren für Investoren kalkulierbar zu machen. In viehdichten Regionen müssten geltende Umweltvorschriften konsequent angewendet werden, um die Probleme von Nährstoffüberschüssen in den Griff zu bekommen. Gleichzeitig warnt die Agrarsprecherin vor Regelungen, die eine rentable landwirtschaftliche Tierhaltung in Deutschland unmöglich machen: „Wir dürfen mit unseren Vorschriften nicht überziehen.
Positiv beurteilt Happach-Kasan den vorliegenden Regierungsentwurf für eine Novelle des Tierschutzgesetzes. Der zeige den Handlungsbedarf und gebe „die richtigen Antworten“. Nicht zielführend sei es aber, beim Tierschutz ständig gegen immer neue Verbotsforderungen der Länder im Bundesrat anzukämpfen. Der Bund sollte nach Auffassung der Liberalen lediglich einen objektiven und angemessenen Mindeststandard definieren und es den Ländern überlassen, für Landwirte, Bürger und Unternehmen Vorschriften zur Tierhaltung zu verschärfen oder auch nicht. Sie appellierte zugleich an die unionsregierten Länder, gerade im Tierschutz zu versuchen, „Maß zu halten und sich nicht jede Forderung zu eigen zu machen“. (AgE)