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topplus Ehem. innerdeutsche Grenze

Hessen will Grünes Band auf benachbarte Felder ausweiten

Die Landwirte in Hessen entlang der früheren Grenze zur DDR sind alarmiert: Das Land will das Schutzgebiet Grünes Band zu den Seiten erweitern und landwirtschaftliche Fläche mit Maßnahmen belegen.

Lesezeit: 2 Minuten

Der ehemalige Grenzstreifen der damaligen innerdeutschen Grenze soll mit der Bezeichnung „Grünes Band“ als Erinnerungslandschaft und gleichzeitig als Biotopverbundsystem für den Natur- und Artenschutz erhalten werden.

Am Mittwoch hat im Umweltausschuss des Hessischen Landtags die Verbände- und Sachverständigenanhörung zum Grünen Band stattgefunden. Der Hessische Bauernverband (HBV) kritisiert, dass in dem Plan mehr Fläche als im Runden Tisch Landwirtschaft und Naturschutz vereinbart mit Maßnahmen belegt werden soll.

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„Der Hessische Bauernverband verkennt nicht, dass der ehemaligen innerdeutschen Grenze sowohl eine kulturhistorische als auch durch die Entwicklung der Vegetation auf dem ehemaligen Grenzstreifen eine ökologische Bedeutung zukommt. Die Durchführung des Verfahrens, aber auch Beschränkungen, welche auf die Landwirtschaft durch ordnungsrechtliche Beschränkungen zukommen, sehe ich jedoch kritisch“, sagt der HBV-Präsident Karsten Schmal.

Das „Grüne Band Hessen“ soll auf einer Länge von rund 260 km durch drei Landkreise und 21 Kommunen verlaufen. Schmal hält das Gesetz für überzogen: „In Hessen ist das „Grüne Band“ bis zu 500 m breit, in Thüringen hingegen nur 50 m. Zudem sehe ich Widersprüche, denn zur Biotopverbesserung soll die land- und forstwirtschaftliche Nutzung eingeschränkt werden, gleichzeitig aber in allen Schutzzonen der Tourismus gefördert werden.“

Der Hessische Bauernverband kritisiert zudem, dass das Gesetz einen Verstoß gegen die Kooperationsvereinbarung aus dem Runden Tisch Landwirtschaft und Naturschutz bedeutet. Mit dem nationalen Naturmonument „Grünes Band Hessen“ würden nach aktueller Planung 26 % des Offenlandes zur Biotopvernetzung mit Maßnahmen belegt werden, vereinbart waren höchstens 15 %. Das Gesetz stelle auf Verordnungsnaturschutz ab und nicht auf Freiwilligkeit, so Schmal.

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