Das Amtsgericht Tettnang hat einen Landwirt aus dem östlichen Bodenseekreis zu 3.000 € Bußgeld verurteilt, weil er die Randstreifen der Feuchtwiesen im Eriskircher Ried zu oft gemäht hat. Nur weil es nicht seine alleinige Schuld war, milderte die Richterin die Strafe ab, ursprünglich waren 5.000 € angedacht, berichtet der Südkurier.
Der Landwirt bekundete vor Gericht, dass er die Mahd 2019 aufgrund einer Anordnung durchgeführt habe. So habe ein Mitarbeiter des Umweltschutzamtes seinem Sohn erklärt, die ersten zwei Jahre könne man zweimal mähen, „wegen des Stickstoffentzugs“, so seine Argumentation. Die zweite Mahd sei aber nur mit Genehmigung der Naturschutzbehörde bei erhöhtem Aufwuchs erlaubt gewesen, zitiert die Zeitung weiter aus der Verhandlung.
Keinesfalls dürfe man alles abmähen, sonst würden die Insekten und Vögel keine Nahrung mehr finden, so die Naturschutzseite. Ein Biologe erklärte, dass man in Biotopen sowieso nur alle zwei Jahre mähen sollte, weil sich die Fläche sonst nicht aufwerten ließe.
Zum Bedauern der Naturschützer sei die Fläche auch in diesem Oktober gemäht worden. Denn inzwischen hat die Deutsche Bahn die Wiesen als Ausgleichsfläche für die Elektrifizierung der Bahnstrecke gekauft. Der angeklagte Landwirt habe dann laut Südkurier von einem Subunternehmer die Anweisung bekommen, das Grünland zweimal jährlich zu mähen und abzuräumen. Er sei daher davon ausgegangen, dass es nun keine Auflagen mehr gebe, sagte er. Sein Sohn beteuerte im Zeugenstand, man habe keinen eigenen Nutzen durch die zweite Mahd.
Die Richterin sah im vermeintlich mutwilligen Verstoß daher einen eher fahrlässigen Verstoß.