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Jetzt noch zinsvergünstigte Hilfe wegen Frostschäden sichern

Die Landwirtschaftliche Rentenbank weist nochmals auf das Bayerische Frostschadenprogramm 2012 hin. Die Top-Kondition für vierjährige Ratendarlehen sei dank der Zuschüsse aus dem bayerischen Haushalt um max. 1,4 % auf aktuell 0 % in der Preisklasse A vergünstigt. Antragsberechtigt sind bayerische landwirtschaftliche Betriebe, die von Frostschäden betroffen sind.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Landwirtschaftliche Rentenbank weist nochmals auf das Bayerische Frostschadenprogramm 2012 hin. Die Top-Kondition für vierjährige Ratendarlehen sei dank der Zuschüsse aus dem bayerischen Haushalt um max. 1,4 % auf aktuell 0 % in der Preisklasse A vergünstigt.

 

Antragsberechtigt sind bayerische landwirtschaftliche Betriebe, die von Frostschäden betroffen sind. Betroffene Unternehmen müssten sich dazu zunächst an das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wenden. Der Antragszeitraum bei den Ämtern ist bis zum 13.07.2012 befristet. Erst nach Genehmigung durch die Bewilligungsbehörde könne das zinsverbilligte Rentenbank-Darlehen beantragt werden. Es gelten folgende Grundsätze:


Beantragung und Auszahlung der Liquiditätshilfe-Darlehen


  • Darlehensanträge müssen von der Hausbank - ggf. über ein Zentralinstitut - zu- sammen mit dem Bewilligungsbescheid und der auch von der Hausbank unter- zeichneten Beihilfeerklärung an die Rentenbank gesandt werden.



  • Die vollständigen Unterlagen müssen spätestens einen Monat nach der Bewilli- gung bei uns eingegangen sein.
  • Die Darlehen sind innerhalb von vier Wochen nach Zusage vollständig abzurufen. Teilabrufe sind nicht möglich.


Konditionen und Laufzeit der Liquiditätshilfe-Darlehen


  • Die Kredite werden mit einer Laufzeit von ca. 4 Jahren und einem Tilgungsfreijahr angeboten. Der erste Zinstermin ist der 30.09.2012 und der erste Tilgungstermin der 30.09.2013. Die Darlehen sind mit vierteljährlichen Zins- und Tilgungszahlun- gen ausgestattet. Werden die Darlehen im dritten Quartal 2012 beantragt, so ver- schieben sich die Termine um ein Vierteljahr. Abweichende Kredittypen oder Leis- tungstermine sind nicht möglich.
  • Die Rentenbank behält 0,5% vom Darlehensbetrag als Bearbeitungsgebühr bei Auszahlung des Darlehens ein.



  • Die Zinskondition wird von der Rentenbank bei Antragseingang festgesetzt. Der dann aktuelle Top-Zinssatz für vierjährige Programmkredite der Rentenbank wird um bis zu 1,4% vergünstigt. Der Mindestzins für Kreditnehmer in der Preisklasse A beträgt 0%. (ad)

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