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Kann die GAP-Reform Biodiversität?

Auf der Zielgeraden zur GAP-Reform geben 300 Forscher Empfehlungen für mehr Biodiversität in der Agrarlandschaft. Die Umweltauflagen sollten hoch sein, aber auch die Landwirte müssten profitieren.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Brüsseler Verhandlungen zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) befinden sich auf ihrer Zielgeraden. In Brüssel will man den GAP-Trilog nächste Woche zum Abschluss bringen. Für weitreichende Forderungen aus der Wissenschaft ist es nun etwas spät, möchte man meinen. Ganz anders sehen das 300 Wissenschaftler aus 22 EU-Mitgliedstaaten. Denn sie geben der EU-Kommission Empfehlungen an die Hand, wie man den Nutzen der GAP für die Biodiversität ab 2023 maximieren kann.

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Und das tun sie vor dem Hintergrund der Grünen Architektur. Also dem Grundgerüst der zukünftigen EU-Agrarförderung. Sie umfasst drei Kernelemente:

  1. Die Erweiterte Konditionalität: Um GAP-Zahlungen zu erhalten, müssen Landwirte fortan höhere Umweltauflagen verpflichtend einhalten. So muss etwa ein Teil der Fläche aus der Produktion genommen und der Natur zur Entfaltung zur Verfügung gestellt werden.
  2. Dazu kommen wie bisher Agrarumwelt und Klimamaßnahmen (AUKM) in der 2. Säule.
  3. Als neues Instrument kommen nun die freiwilligen „Öko-Regelungen” (Eco-Schemes) hinzu.

Auf die Details kommts an

„Ob die Grüne Architektur wirkungsvoll die biologische Vielfalt schützen und fördern kann, hängt sehr von den Details ab“, sagt Dr. Guy Pe’er, Wissenschaftler beim Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ). Bei der Konditionalität sei beispielsweise entscheidend, wie hoch der Prozentsatz der nicht produktiven Fläche ist, worauf sich diese Zahl bezieht und welche Maßnahmen auf diesen Flächen erlaubt sind. Klar sei aber auch, dass die Landwirte davon profitieren sollten, wenn sie Umweltleistungen erbringen. „Umweltmaßnahmen sollten nicht nur das entgangene Einkommen ausgleichen“, findet Pe’er.

Pe’er ist Erstautor des aktuellen Berichtes, in dem über 300 Wissenschaftler aus 22 EU-Mitgliedstaaten Empfehlungen zur spezifischen Ausgestaltung der aktuell vorgeschlagenen GAP geben. Die Wissenschaftler empfehlen:

  • hohe Grundanforderungen an die GAP-Förderung (durch Konditionalität) zu stellen, etwa mindestens 5 % der landwirtschaftlichen Betriebsflächen aus der Bewirtschaftung zu nehmen und dem Naturschutz zur Verfügung zu stellen
  • ein Rückschrittsverbot, also keine Verschlechterung des ökologischen Zustandes von Lebensräumen wie etwa Grünland zuzulassen
  • Agrarumweltprogrammen als nachweislich effektivste Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität eine hohe Priorität bei der Budgetierung agrarumweltpolitischer Förderinstrumente der GAP einzuräumen
  • als Öko-Regelungen nur Maßnahmen zu fördern, die sich nachweislich als wirksam erwiesen haben, und solche auszuschließen, die von den Landwirten ohnehin umgesetzt werden
  • ein Punktesystem, um den Nutzen und Wirksamkeit von Maßnahmen zu vergüten
  • eine großräumige Planung der Maßnahmen und die Zusammenarbeit der Landwirte zu fördern, da Pflanzen und Tiere sich nicht an die Grenzen einzelner Betriebe halten.

Was diese Punkte konkret für die einzelnen Mitgliedstaaten bedeuten, ist sehr unterschiedlich. „In unserem Bericht geben Experten aus den verschiedensten EU-Staaten konkrete und erprobte Empfehlungen, wie die Gemeinsame Agrarpolitik von allen Beteiligten nachhaltig und effizient gestaltet werden kann“, meint Co-Autorin Maren Birkenstock, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Thünen Institut für Ländliche Räume. „Es wäre wünschenswert, wenn dieses Wissen genutzt und die GAP auf Grundlage wissenschaftlicher Empfehlungen entwickelt würde.”

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