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Kein Landwirterabatt bei Flächenverkauf in Länderregie

Zurückhaltend zu einem möglichen Verkauf der landwirtschaftlichen Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) an die Länder hat sich die Sprecherin für Ländliche Entwicklung und für Waldpolitik der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Cornelia Behm geäußert.

Lesezeit: 2 Minuten

Zurückhaltend zu einem möglichen Verkauf der landwirtschaftlichen Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) an die Länder hat sich die Sprecherin für Ländliche Entwicklung und für Waldpolitik der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Cornelia Behm geäußert. Sie halte es für fraglich, ob eine Privatisierung in Länderregie tatsächlich Verbesserungen bringe, so die Grünen-Politikerin in ihrer Stellungnahme zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage ihrer Fraktion. Behm bezweifelt, dass die Länder die Flächen zu niedrigeren Preisen verkaufen würden als die BVVG. Die Preisvorstellungen des Bundes bei einer Übertragung der Flächen auf die Länder orientierten sich an den Verkaufspreiswartungen der BVVG. Kaum vorstellbar sei, dass „die finanzklammen Ost-Länder“ die Flächen subventioniert weiterverkaufen würden. Zudem stelle sich dann die Frage, inwieweit das überhaupt EU-rechtskonform sei. Ohnehin sollte laut Behm vor einem Verkauf an die Länder der Alteigentümererwerb komplett abgeschlossen sein. Andernfalls seien die Länder gezwungen, hierzu noch für einen Übergangszeitraum eine spezialisierte Verwaltung aufzubauen. Ob der Alteigentümererwerb wirklich bei allen Ländern in besseren Händen wäre, hält die Abgeordnete für ungewiss. Sie erinnert daran, dass es in der Vergangenheit aus einzelnen Ländern wiederholt sehr negative Äußerungen zu einem gesetzlichen Anspruch von Alteigentümern auf Erwerb von Agrarflächen gegeben habe.


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Übernahme von Aufgaben und Personal


In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung auf einen schriftlichen Bericht an den Bundestagsernährungsausschuss zu den derzeitigen Verkaufsverhandlungen zwischen Bund und Ländern. Darin bekräftigt die Regierung ihre grundsätzliche Bereitschaft zu einem Verkauf der BVVG-Flächen an die Länder, nennt aber zugleich Bedingungen, die dabei aus ihrer Sicht erfüllt sein „sollten“. Dazu zählen eine Annäherung der Länder an die Kaufpreisvorstellungen des Bundes, die Erledigung der Alteigentümeransprüche gemäß Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) sowie auch eine Übernahme von Aufgaben und Personal der BVVG. Die Arbeitsgruppe mit Vertretern des Bundes sowie der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt will in den nächsten Wochen Ergebnisse vorlegen. Anschließend will man auf politischer Ebene eine Entscheidung fällen, ob ein Verkauf zustande kommen kann. AgE

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